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Rund um Hermeskeil
Ausgabe 27/2023
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Haushalt bereitet in Züsch Sorgen

Bebauungsplan wird geändert – Gebührenerhöhung Bürgerhaus

In der 26. Kalenderwoche war jeden Tag in einer der Ortsgemeinden der VG Hermeskeil eine Gemeinderatsitzung angesagt. Am vergangenen Dienstag war Züsch an der Reihe. Hintergrund für diese Eile war, dass die Haushaltssatzungen auf Anweisung der Aufsichtsbehörden bezüglich der Hebesätze bei der Grundsteuer und der Gewerbesteuer bis zum 30. Juni verabschiedet sein mussten. Ortsbürgermeister Ulrich Frohn begrüßte im Bürgerhaus die Damen und Herren des Rates und von der Verwaltung Bürgermeister Hartmut Heck und Kai Rosar von der Kämmerei. Neben dem Haushalt standen noch eine Änderung eines Bebauungsplans und die Änderung der Nutzungsvereinbarung/Gebührenordnung für das Bürgerhaus auf der Tagesordnung.

Der Bebauungsplan für das Neubaugebiet „Im breiten Triesch“ wurde 2002 beschlossen und ist nicht mehr zeitgemäß. Das Planungsbüro Peters aus Trier hat Änderungen vorgenommen, die ein Vertreter des Büros vorstellte. So soll es kleinere Grundstücke geben, die Gebäudegestaltung erfährt eine Änderung und die Außengestaltung wurde neu gefasst. Der Planentwurf wurde von Rat einstimmig gebilligt, der Änderungsbeschluss auf den Weg gebracht und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Auch die Benutzungsordnung bzw. die Gebührenordnung für das Bürgerhaus erfahren Änderungen, so werden z. B. die Preise angepasst, einige Dinge hinsichtlich der Nutzung präzisiert bzw. ergänzt und Stornierungsgebühren festgesetzt. Der Rat stimmte der Änderung zu, eine Veröffentlichung wird im amtlichen Teil von RuH erfolgen.

Haushalt 2023

Der Haushalt der Gemeinde Züsch weist gegenüber den Haushaltsplänen anderer Gemeinden ein paar Besonderheiten auf. Der Ergebnishaushalt weist nur einen kleinen Fehlbetrag von 5.000 Euro auf, hier spielen die hohen Gewerbesteuereinnahmen eine Rolle. Der Finanzhaushalt weist einen Fehlbetrag von 201.700 Euro aus. Unter dem Strich steht bei den Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten ein Überschuss von 362.000 Euro. Dieser hohe Überschuss resultiert aus den Einnahmen aus den wiederkehrenden Beiträgen. Züsch hat bekanntlich den wkB rückwirkend zum 01. 01. 2020 beschlossen, eine Klage vor dem OVG dagegen wurde abgewiesen, sodass man die wKB einfordern kann. 2023 sind das rd. 467.000 Euro und in 2024 353.000 Euro. Aber auch Züsch ist bei den Schulden in guter Gesellschaft. Zum 31. 12. 2023 werden die Investitionskredite trotz einer Sondertilgung von 362.000 Euro noch 1.497.000 Euro betragen. Lagen die Liquiditätskredite aufgrund der hohen Einnahmen aus der PV-Anlage am 31. 12. 2022 noch bei 164.000 Euro, so steigen diese zum Jahresende auf 555.000 Euro. Der Gesamtschuldenstand beträgt dann 2.052.000 Euro, pro Bürger 3.526 Euro. Trotzdem will man in Züsch investieren. In die KiTa Neuhütten fließen 45.000 Euro, der Ausbau der Gartenstraße verschlingt 17.000 Euro, der Ausbau der L 166 und der Fußweg entlang der K 101 sollen 220.000 Euro kosten und für das Glasfasernetz werden 27.000 Euro aufgewandt, um nur die größten Posten zu nennen. Für die KiTa Neuhütten ist eine Auszahlung für laufende Kosten von 37.700 Euro fällig, der Straßenunterhalt kostet 33.800 Euro.

Bei den Einnahmen sieht es eigentlich gut aus. Die PV-Anlage wird rd. 95.000 Euro erwirtschaften, 2022 waren es satte 283.000 Euro. Aus dem Solidaritätsfonds Windkraft fließen rd. 29.000 Euro, Tendenz steigend. Weitere Einnahmen sind die Grundsteuer mit 67.000 Euro, die Gewerbesteuer mit 414.000 Euro (!), in 2022 waren es sogar 673.000 Euro. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer beläuft sich auf 265.000 Euro, der Familienleistungsausgleich beträgt 29.000 Euro. Da Züsch sehr hohe Gewerbesteuereinnahmen in 2021 und 2022 hatte, bekommt die Gemeinde keine Schlüsselzuweisungen, 2022 waren es noch 102.000 Euro. Der Kreis Trier-Saarburg und die Verbandsgemeinde Hermeskeil langen bei den Umlagen kräftig zu, insgesamt sind hier 692.000 Euro fällig, 272.000 Euro mehr wie in 2022.

Eine längere Diskussion gab es bei dem Thema „Anhebung des Hebesatzes bei der Grundsteuer B“ von 450 v. H. auf 545 v. H. Bekanntlich wird diese Anhebung von den Aufsichtsbehörden wegen der Liquiditätskredite gefordert. Wenn man nur den Nivellierungssatz von 465 v. H. beschließt, kommt das dicke Ende in den kommenden Jahren, so die einhellige Meinung im Rat. Letztendlich stimmte der Rat dem Haushalt einstimmig zu, auch wenn man durchweg die Sorge hat, dass die Finanzen der Gemeinde düster aussehen. bb