In der „Woche der Justiz“ besuchen Schülerinnen und Schüler der 8. Jahrgangsstufe der IGS mit ihrem Schulleiter und dem Klassenleiter das Amtsgericht Hermeskeil, wo sie zusammen mit zwei jungen Frauen und einem jungen Mann vom Gymnasium, die hier ein zweiwöchiges Praktikum absolvieren, den Strafverhandlungen folgen. Und wie es der Zufall will, werden sie bei einer dieser Verhandlungen mit einem Thema konfrontiert, das in nicht allzu ferner Zukunft vielleicht auch auf sie zukommen könnte.
Auf der Anklagebank sitzt - begleitet von seiner Mutter - ein junger Mann, der sich wegen des Besitzes von Cannabis in nicht unerheblicher Menge zu verantworten hat. Die Polizei hat bei ihm deutlich mehr als 30 Gramm des Zeugs gefunden, als sie ihn - noch dazu in der Nähe eines Kinderspielplatzes - kontrolliert hat. Das Problem: Seit der teilweisen Legalisierung darf man bis zu 25 Gramm außerhalb der Wohnung mitführen, wird Richter Dr. Zierden den Schülern am Ende erklären. Wird man mit mehr erwischt, muss man normalerweise für mindestens drei Monate ins Gefängnis.
Der Richter hat ihm kaum mitgeteilt, dass ein Geständnis strafmildernde Wirkung haben kann, da gibt der Angeklagte auch schon die Sache zu; es bleibt ihm ja auch nichts anderes übrig. Er sei zu jener Zeit bis zum Mai dieses Jahres ein „dauerhafter Konsument“ der Droge gewesen, sagt er. So will Dr. Zierden nur noch ein wenig über seine Person erfahren. Die Mutter berichtet für ihn, dass er irgendwann „in schlechte Kreise geraten“ ist. Inzwischen habe er sich aber gefangen und wohne seit einiger Zeit wieder im Elternhaus. „Es läuft jetzt alles wieder in geregelten Bahnen“, erklärt sie. Der junge Mann, der zur Tatzeit schon älter als 21 Jahre war, so dass Jugendstrafrecht nicht mehr zur Anwendung kommen kann, hat eine Ausbildung absolviert und eine feste Stelle, an der er ganz gut verdient.
Der Staatsanwalt rechnet dem Angeklagten sein Geständnis und die Tatsache, dass er keine Drogen mehr konsumiert, ebenso positiv an wie den Verzicht auf die Rückgabe des sichergestellten Cannabis. Was die eigentlich obligatorische Freiheitsstrafe angeht, meint er, eine solche von bis zu vier Monaten könne in Ausnahmefällen in eine Geldstrafe umgewandelt werden. Und so beantragt er, dem Angeklagten eine Strafe von 120 Tagessätzen zu je 40 Euro aufzuerlegen, zusammen also 4800 Euro. Das sei zwar „schmerzhaft“, aber eine Freiheitsstrafe wäre sicher einschneidender, meint er. Das sieht der Angeklagte genauso, der auf die entsprechende Frage des Richters antwortet, dass er auch „lieber die Geldstrafe“ will. Dr. Zierden verhängt sie erwartungsgemäß, gesteht aber dem jungen Mann eine monatliche Ratenzahlung von 300 Euro zu. „In 16 Monaten ist dann alles erledigt“, schließt er.
Das Urteil wird sofort rechtskräftig, weil es sowohl der Angeklagte als auch der Vertreter der Anklage akzeptieren. Die Mutter des jungen Mannes verleiht ihrer Erleichterung über den Ausgang des Verfahrens Ausdruck, indem sie sich am Ende für die faire Behandlung ihres Sohnes bedankt. Die jugendlichen Zuhörerinnen und Zuhörer erinnern sich hoffentlich an diesen Prozess und die abschließenden mahnenden Worte von Richter Dr. Zierden, sollten sie irgendwann einmal mit Cannabis in Berührung kommen. Wie man hier gesehen hat, kann es ziemlich teuer werden, wenn man sich nicht an die Regeln hält und dabei erwischt wird. (WIL-)