Am Dienstag vergangene Woche hatte der Naurather Ortsbürgermeister Dirk Nabakowski zu einer Gemeinderatssitzung ins Bürgerhaus eingeladen. Schwerpunkt waren die Vorstellung des Entwurfs für ein Starkregenkonzept, die Aufhebung des Satzungsbeschlusses über den Energiepark Naurath sowie der Beschluss einer angepassten genehmigungsfähigen Satzung. Außerdem wurde das Anlagen-Konzept für die die in Planung befindliche Freiflächen-Photovoltaikanlage mit möglichen Beteiligungsoptionen vorgestellt.
Die Ortsgemeinde Naurath plant einen Energiepark mit Photovoltaik-Anlagen. Der Bebauungsplan wurde im Dezember 2025 beschlossen, jedoch im Januar 2026 von der Kreisverwaltung Trier-Saarburg abgelehnt.
Kritikpunkte der Kreisverwaltung
Im Planungsgebiet besteht bereits ein rechtsverbindlicher Flächennutzungsplan „Windenergie“. Ein vorzeitiger Bebauungsplan ist deshalb nicht zulässig. Die Begründung für dringende Gründe wie z.B. finanzielle Notlage der Gemeinde, wurde als nicht ausreichend angesehen. Dazu kommen raumordnerische Konflikte, denn das Gebiet ist Vorranggebiet für Windenergie.
Reaktion der Gemeinde
Um die Genehmigungsfähigkeit herzustellen, werden Anpassungen vorgenommen. Damit will die Gemeinde die rechtlichen und raumordnerischen Bedenken ausräumen und den Energiepark genehmigungsfähig machen. Es wird auf ein sogenanntes Parallelverfahren umgestellt. Dabei werden der Bebauungsplan und die laufende Änderung des Flächennutzungsplanes aufeinander abgestimmt.
Kernpunkte der Anpassungen
Im Sondergebiet „Windenergie/Photovoltaik“ hat die Windenergie-Nutzung weiterhin klaren Vorrang. Zwar ist im Planungsgebiet derzeit kein neues Windrad vorgesehen, aber Photovoltaikanlagen dürfen den Windkraftausbau nicht behindern und müssen im Ernstfall teilweise zurückgebaut werden. Zudem wird die Bodenversiegelung auf 5.000 Quadratmeter begrenzt, während eine extensive landwirtschaftliche Nutzung der überwiegend gepachteten Privatflächen weiterhin möglich bleibt. Dies wird durch städtebauliche Verträge geregelt.Innerhalb von 40 Metern zur Autobahn dürfen keine Hochbauten errichtet werden. PV-Anlagen sind unter bestimmten Bedingungen zulässig.
Nach dem mehrheitlichen vorgenommenen Satzungsbeschluss des Gemeinderates über Ergänzungen/Anpassungen wird die VGV Hermeskeil den Bebauungsplan der Kreisverwaltung Trier-Saarburg erneut zur Genehmigung vorlegen.
Bürgerbeteiligung an der PV-Anlage
Vertreter des künftigen Betreibers der Freiflächen-Photovoltaikanlage, WI Energy, stellten zudem das PV-Konzept vor. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass Photovoltaikanlagen nicht nur eine Schlüsseltechnologie der Energiewende sind, sondern auch finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten sowie potenzielle Bürgerstromtarife für die Einwohner möglich machen. Die Fragen aus dem Rat und von Bürgern im Zuschauerforum wurden von den Firmenvertretern von WI Energy Invest und WI Funding kompetent und umfassend beantwortet.
Starkregenkonzept: Eigenvorsorge bleibt unverzichtbar
Ein weiterer Schwerpunkt der Sitzung war die Vorstellung des Entwurfes eines Starkregenkonzeptes durch das beauftragte Ingenieurbüro Reihsner. Die Referentin des Ingenieurbüros erläuterte einen sechsstufigen Starkregenindex. Bei der Stufe 1-2 (normaler Starkregen) ist die öffentliche Kanalisation genau für diese Mengen ausgelegt und kann das Wasser in der Regel problemlos aufnehmen. Demgegenüber läuft bei der Stufe 3 bis 5, die Kanalisation punktuell über und es kann zu oberflächlichen Überflutungen kommen. Bei der Stufe 6 (außergewöhnlicher Starkregen), die statistisch gesehen nur alle 30 bis 50 Jahre vorkommt, ist ein vollständiger Schutz durch die Kanalisation technisch nicht mehr möglich.
Für Naurath wurden sechs konkrete Defizitstellen mit erhöhtem Überflutungsrisiko lokalisiert: die Hauptstraße, Hasselfelder, Im Wiesengrund, Unternaurath, die Robertmühle und Büdlicherbrück. Da ein lückenloser öffentlicher Schutz wirtschaftlich nicht machbar ist, wurde ausdrücklich an die Eigenvorsorge der privaten Grundstücksbesitzer appelliert. (Kö)