Titel Logo
Rund um Hermeskeil
Ausgabe 27/2026
3 - Aus den Hochwaldgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aus dem Rathaus

Christopher Fuchs ist neuer Wehrleiter der Verbandsgemeinde Hermeskeil

Die Wehrführer sowie die Leiter der Facheinheiten der Freiwilligen Feuerwehren der Verbandsgemeinde haben am Donnerstagabend, 25. Juni 2026, den bisherigen stellvertretenden Wehrleiter Christopher Fuchs zum neuen Wehrleiter der Verbandsgemeinde gewählt. Er tritt die Nachfolge von Daniel Bredel an, dessen Amtszeit am 24. September 2026 endet.

In der Wahl setzte er sich gegen den Mitbewerber Florian Kann durch. Im Anschluss an die Wahl bedankte er sich für das entgegengebrachte Vertrauen und betonte, dass er sich auf die neue Aufgabe sowie die gemeinsame Zusammenarbeit mit den Feuerwehren der Verbandsgemeinde freue.

Die Wahl wurde von Bürgermeister Stefan Ding geleitet. Er gratulierte dem gewählten Wehrleiter herzlich und wünschte ihm für die verantwortungsvolle Aufgabe viel Erfolg, stets ein glückliches Händchen bei seinen Entscheidungen sowie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zum Wohle der Feuerwehren und der Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde.

Auch der anwesende stellvertretende Brand- und Katastrophenschutzinspekteur Frank Rohde gratulierte dem neu gewählten Wehrleiter und sicherte ihm seine volle Unterstützung sowie eine enge und konstruktive Zusammenarbeit auf Kreisebene zu.

Bis zur offiziellen Amtsübernahme am 25. September 2026 werden der bisherige und der zukünftige Wehrleiter eng zusammenarbeiten. Die kommenden drei Monate dienen der geordneten Einarbeitung und der schrittweisen Übergabe der vielfältigen Aufgaben des Wehrleiters. Die offizielle Übergabe der Amtsgeschäfte erfolgt im Rahmen einer Feierstunde am 25. September 2026.

Zum Abschluss der Wahlveranstaltung sprach Bürgermeister Stefan Ding dem scheidenden Wehrleiter Daniel Bredel seinen besonderen Dank für dessen zehnjährige engagierte Tätigkeit an der Spitze der Freiwilligen Feuerwehren der Verbandsgemeinde aus. Mit großem persönlichen Einsatz habe er die Entwicklung des Feuerwehrwesens maßgeblich geprägt und sich in herausragender Weise für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger eingesetzt.

Wiederkehrende Beiträge –Abrechnung der Investitionskosten 2025

Die Ortsgemeinden Damflos und Gusenburg sowie die Stadt Hermeskeil erheben auch für das Jahr 2025 wiederkehrende Straßenausbaubeiträge nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz (KAG).

Die Beitragsbescheide für das Abrechnungsjahr 2025 werden voraussichtlich in der Kalenderwoche 28 versendet. Die festgesetzten Beiträge sind am 12. Oktober 2026 zur Zahlung fällig.

Mit den wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen werden die Investitionskosten u. a. für die Erneuerung und die Erweiterung innerhalb eines Abrechnungsgebietes auf die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer umgelegt. Anders als bei einmaligen Ausbaubeiträgen werden die Kosten nicht nur von den unmittelbar an einer ausgebauten Straße gelegenen Grundstücken getragen, sondern auf alle beitragspflichtigen Grundstücke innerhalb des jeweiligen Abrechnungsgebiet verteilt.

Wie wird der Beitrag berechnet?

Die Höhe des individuellen Beitrags richtet sich nach der sogenannten gewichteten Grundstücksfläche. Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt:

• Grundstücksgröße

• Anzahl der Vollgeschosse

• Art der Nutzung (teilweise oder ausschließlich gewerblich)

Aus diesen Faktoren ergibt sich die maßgebliche Beitragsfläche eines Grundstücks. Die Summe aller gewichteten Grundstücksflächen innerhalb des jeweiligen Abrechnungsgebietes bildet die Grundlage für die Verteilung der umlagefähigen Investitionskosten.

Der jährlich zu zahlende Beitrag pro Quadratmeter errechnet sich aus dem Verhältnis der gewichteten Grundstücksfläche des einzelnen Grundstücks zur Gesamtfläche aller beitragspflichtigen Grundstücke innerhalb des Abrechnungsgebietes.

Abrechnung für das Jahr 2025

Für die Ortsgemeinden Damflos und Gusenburg sowie die Stadt Hermeskeil erfolgt für das Jahr 2025 die Abrechnung der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge auf Grundlage der in den jeweiligen Abrechnungsgebieten angefallenen umlagefähigen Kosten.

Die Beitragspflichtigen erhalten hierzu einen schriftlichen Bescheid mit den maßgeblichen Berechnungsgrundlagen sowie dem festgesetzten Beitragsbetrag.

Hinweise zur Zahlung

Die Beiträge werden am 12. Oktober 2026 fällig.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine automatische Abbuchung erfolgt. Dies gilt auch dann, wenn für andere kommunale Abgaben ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde. Die Zahlung ist daher eigenständig und fristgerecht zu veranlassen.

Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass bestehende Ratenzahlungsvereinbarungen nicht automatisch verlängert werden. Sofern weiterhin eine Zahlung in Raten gewünscht wird, ist rechtzeitig vor Fälligkeit ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Verwaltung zu stellen.

Wir suchen Menschen, für die Zivilcourage kein Fremdwort ist

Zivilcourage bedeutet Bürgermut.

Öffentliche Sicherheit ist nicht allein Aufgabe der Polizei, sondern sie braucht jede Einzelperson: In einer aufmerksamen Nachbarschaft, als Zeugin oder Zeuge einer Straftat oder als Person, die sich um das Opfer kümmert.

Wie kann sich Zivilcourage zeigen?

Helfen erfordert Mut, die Gleichgültigkeit zu überwinden. Mut aus dem Nichtstun auszubrechen und zu handeln. Mut zur Kommunikation und Kontakt mit anderen Helfenden.

Helfen bedeutet dabei nicht unbedingt das aktive Eingreifen in eine Situation, sondern auch das Handeln aus der Distanz. Von niemanden wird verlangt, sich heldenhaft gegen den oder die Täter/innen zu stellen. Zu groß ist die Gefahr, selbst Opfer zu werden. Für den Preis für Zivilcourage sind nicht Leichtsinn und Draufgängertum, sondern besonnenes Handeln und Helfen in Notsituationen gefragt.

Alle, die eine Gewalttat bemerken, können etwas für das Opfer tun, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen.

Wer zeigt Besonnenheit statt Gleichgültigkeit?

Im Rahmen des Preises für Zivilcourage suchen wir Menschen, die geholfen haben.

Wir suchen Menschen, die gegen die Wegseh-, Weghör- und Weggeh-Mentalität gehandelt haben. Wir suchen Menschen, die beispielsweise als aufmerksame Nachbarschaft, als Zeugin oder Zeuge oder Handelnde eine Straftat verhindert oder deren Folgen gemindert haben.

Wer soll geehrt werden?

Der Preis für Zivilcourage soll an Menschen verliehen werden, die sich für andere eingesetzt haben. Daher kann jede Einzelperson geehrt werden, die engagierte Hilfe beispielweise durch die Verhinderung einer Straftat oder als Zeugin oder Zeuge einer Gewalt- oder Straftat gezeigt hat. Der Preis richtet sich in erster Linie an Einzelpersonen.

Wie schlage ich geeignete Personen vor?

Vorschläge sind Mittels der bereitgestellten Formulare unter https://kriminalpraevention.rlp.de/zivilcourage/preis-fuer-zivilcourage einzureichen. Die Auswahl der auszuzeichnenden Personen erfolgt durch eine Jury unter dem Vorsitz von Herrn Staatssekretär Dirk Herber.

Preisverleihung

Die Preisverleihung erfolgt durch den Minister für Inneres, für Integration und Verkehr, Achim Schwickert, am 8. Dezember 2026 in Mainz. Die Preisträgerinnen und Preisträger erhalten neben einer Urkunde und einer Skulptur auch einen Geldpreis in Höhe von mindestens 500 Euro pro Person.

Vorschläge werden bis zum 30. September 2026 für das laufende Jahr entgegengenommen. Später eingereichte Bewerbungen werden automatisch im Folgejahr berücksichtigt.

Rattenbekämpfung: Ursachen meist außerhalb der Kanalisation

Ratten können zwar auch im Kanalsystem vorkommen, im Kanal finden sie in der Regel jedoch weder ihre eigentliche Nahrungsquelle noch ihre Behausung. Die Kanalisation wird vielmehr vor allem als Rückzugs- und Verbindungsraum genutzt.

Ursachen für Rattenvorkommen liegen daher häufig außerhalb des Kanals, etwa dort, wo Essensreste oder organische Abfälle frei zugänglich sind. Verpackungen mit Speiseresten in Straßeneinläufen, offene Kompoststellen oder ungesicherte Abfälle können das Auftreten von Ratten begünstigen. Für die Bekämpfung von Ratten als Gesundheitsschädlinge ist grundsätzlich die Kreisverwaltung als zuständige Kreisordnungsbehörde verantwortlich.

Bitte helfen Sie mit, Nahrungsquellen zu vermeiden: Kompost möglichst nicht offen zugänglich lagern, Müllbehälter geschlossen halten, Gelbe Säcke erst kurz vor der Abholung bereitstellen und Futter sowie Futtermittel stets sicher und verschlossen aufbewahren.