Bebauungsplan „Klosterstraße“
In diesem Teilgebiet sollen vier dreigeschossige Wohnhäuser mit insgesamt 36 Wohneinheiten errichtet werden. Nachdem im September vergangenen Jahres ein „Vorhaben bezogener“ Bebauungsplan beschlossen wurde, liegen nun die Entwurfsunterlagen vor und die Beteiligung von Öffentlichkeit, Behörden und sonstiger öffentlicher Träger kann erfolgen.
Medizinische Versorgung
Der Stadtrat schloss sich einstimmig der von der VG erarbeiteten Resolution zu diesem Thema an. In einem Gespräch am 27. Juni 2025 mit Vertretern des Gesundheitsministeriums in Mainz sei, so Stadtbürgermeister Christoph König und Verbandsbürgermeister Stefan Ding, eine konstruktive Debatte geführt worden, in der die Wahrnehmung der Defizite in der medizinischen Versorgung durch die Bevölkerung vorgetragen worden sei. Das Thema Notfälle wurde positiv aufgenommen, das Thema Anzahl der stationären Betten werde jedoch anders bewertet. Hier würden im Rahmen der Krankenhausreform sogenannte „Regio-Kliniken“ eingerichtet, um den ländlichen Raum besser zu versorgen. Bei der Definition der „Leistungsinhalte“ für diese Kliniken würden die Erfahrungen aus Hermeskeil mit einfließen.
Sanierung Rathaus städtischer Teil
Die Fußbodenheizung ist total marode. Deshalb ist geplant eine neue Anlage mit Heizkörpern zu installieren. Die Leitungen sollen über die Decke der Tiefgarage nach oben geführt werden. Die Umsetzung soll in den Sommermonaten erfolgen und bis zur kommenden Heizperiode fertig sein. Die Fenstersanierung erfordert einen temporären Umzug und soll später stattfinden. Dazu soll eine Zuwendung aus dem Investitionsstock für 2026 beantragt werden.
Neugestaltung Fußgängerzone
Die Maßnahme soll bis Ende 2026 starten. Die Fertigstellung ist für Ende 2028 vorgesehen, die Abrechnung kann dann bis Ende 2030 erfolgen.
Regionales Zukunftsprogramm
Die VG Hermeskeil sei, so Bürgermeister Ding, in das Programm des Landes aufgenommen und mit 2,62 Mio. Euro bedacht. Laut Landesregierung soll es bürokratiearm sein. Das betreffe aber leider nur die Antragsstellung und nicht die Durchführung und die Zeitachse. Zu der engen Fristsetzung (30.08.2025) seien viele Bedingungen und „Stolpersteine“ zu berücksichtigen. So sei eine gänzliche Verwendung für die Sanierung des Hallenbades nicht zulässig. Die Summe muss gesplittet werden und auch die Stadt muss Vorschläge für die Nutzung der für sie vorgesehenen 242.000 Euro einbringen. Die Verwaltung habe, so der Stadtbürgermeister, in Abstimmung mit der Stadt einen „bunten Strauß“ Maßnahmen zusammengestellt. Wichtig sei dabei, dass Umplanungen auch nach dem 30.08.2025 noch möglich sind und Handlungsfähigkeit bis Dezember 2026 besteht. (BäR)