Seit Jahrzehnten - schon unter Manfred Köhl in den 1990er Jahren - hat sich die Ortsgemeinde Beuren/Hw. darum bemüht, Einnahmen aus Windkraft zu generieren. Doch die dafür vorgesehenen Flächen liegen teils in der Kernzone des Naturparks Saar-Hunsrück. Nach landesplanerischen Vorgaben war dies stets ein Ausschlusskriterium für Windkraftanlagen. Nach einer Änderung im Landesentwicklungsprogramm, die Anfang 2023 in Kraft getreten ist, ist der Ausschluss aber „nur noch“ ein Grundsatz, von dem auch Ausnahmen gemacht werden können.
Diese freudige Nachricht verkündete Ortsbürgermeister Harald Schmitt in der jüngsten Gemeinderatssitzung, die wie immer auf recht großes Interesse in der Bevölkerung traf: Mehr als 20 Zuhörer hatten sich im Ratssaal eingefunden - eine Seltenheit in den Orten der VG. Wie Schmitt berichtete, hat sich in Gesprächen mit der Oberen Landesplanungsbehörde gezeigt, dass die Gemeinde, wenn sie ihr Ziel erreichen will, zunächst einen Bebauungsplan aufstellen muss, denn Flächen innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches eines bestehenden oder künftig zu erlassenden Bebauungsplanes sind nicht Bestandteil des Naturparks.
Konkret ging es nun in der Sitzung um einen Bebauungsplan „Windpark ‚Ober dem Schwarzenbruch‘ an der BAB A1“ zur Ausweisung von Sonderbauflächen für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen. Der Bereich liegt westlich der Ortslage Beuren zu beiden Seiten der Autobahn und hat eine Größe von rund 107,6 ha. Schmitt: „Damit bekommen wir vielleicht irgendwann die Chance, Windräder aufzustellen, möglicherweise 2029/30.“
Die Kosten der Bauleitplanung trägt der Projektentwickler, das ist die SWT Stadtwerke Trier GmbH. Mit diesem wird die Gemeinde einen städtebaulichen Vertrag abschließen. Durch den Planaufstellungsbeschluss geht Beuren somit keine wirtschaftlichen und keine rechtlichen Verpflichtungen ein. Wohl auch deshalb stellte niemand aus dem Rat Fragen und der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans wurde einstimmig gefasst.
Eine kurze Diskussion gab es dagegen bei der Frage, ob 220000 Euro, die im Haushalt für Grunderwerb für ein Neubaugebiet vorgesehen sind, abgesetzt werden sollen. „Ein Neubaugebiet zu erschließen wäre zum jetzigen Zeitpunkt nicht richtig“, führte Harald Schmitt aus und verwies auf die Beispiele von Osburg, wo bisher nur zwei von 50 Bauplätzen verkauft seien, und Hinzert-Pölert, wo die Erschließung eines Neubaugebiets komplett abgesagt worden sei. Auch in Beuren sei die Nachfrage gering; es habe schon lange keine Anfragen nach Bauplätzen mehr gegeben. Drei könne die Gemeinde noch anbieten.
Petra Adams-Philippi meinte, es sei ein Problem, wenn die Ortsgemeinde keine Bauplätze anbieten könne und fragte, ob nicht ein Neubaugebiet in verkleinerter Form möglich sei. Sie erinnerte daran, dass die privaten Bauplätze innerhalb der Ortslage normalerweise nicht zum Verkauf stünden. Doch der Ortschef blieb dabei: Die Gemeinde müsse mit erheblichen Beträgen in Vorlage gehen und wegen jahrelanger Zinszahlungen wäre die Erschließung eines Neubaugebiets „im Augenblick Selbstmord“. Bei einer Stimmenthaltung beschloss der Rat, das Projekt Neubaugebiet bis auf Weiteres nicht zu verfolgen.
Nach der Verlegung von Glasfaser- und Erdkabeln werden die Gehwege wieder geteert, was die Gemeinde nichts kostet. Eine Pflasterung würde die Gemeinde laut Angebot eines Bauunternehmens dagegen 40000 Euro kosten. „Das Geld haben wir nicht“, bemerkte Beigeordneter Marco Adams. Ein Beschluss war hierzu nicht erforderlich, weil die Asphaltierung automatisch erfolgt. (WIL-)