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Rund um Hermeskeil
Ausgabe 3/2025
3 - Aus den Hochwaldgemeinden
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Von Straßenangelegenheiten und Beitragsrecht

Ortsgemeinderat Neuhütten steht vor großen Herausforderungen

In der vergangenen Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhütten hatte Ortsbürgermeister Peter Koltes in seinen Informationen einen Schwerpunkt auf einige relevante Entwicklungen in Bezug auf den Ortskern und die Thematik der Gemeindestraßen gelegt. Die Beigeordneten haben nun zugewiesene Geschäftsbereiche.

Die gute Nachricht zuerst: Die Ortsgemeinde Neuhütten erhielt schon im Jahr 2021 von Landrat Schartz die Bestätigung als Dorferneuerungsgemeinde. Diese Auszeichnung geriet während der Corona-Pandemie in den Hintergrund, doch nun stehen die Türen für verschiedene förderfähige Maßnahmen offen. Sowohl Privatpersonen als auch die Gemeinde können bis zum 1. August eines jeden Jahres Förderanträge über die Kreisverwaltung einreichen. Im Zuge der Dorferneuerung können leerstehende Immobilien aufgewertet und Maßnahmen zur Verschönerung des Ortskerns umgesetzt werden.

Gemeindestraßen und neue Rechtsprechung

Ein gewichtiges Thema war die Situation um die Gemeindestraßen: In Neuhütten gibt es drei Straßen (Bergstraße, Zum Neuhof und Zum Klingelpfad), die bisher formal nie ausgebaut wurden und somit in einem eher bedauernswerten Zustand sind. Laut einem neuen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz gelten diese Straßen nun jedoch als beitragsrechtlich hinzugezogen werden müssen, was bedeutet, dass auch die Anlieger dieser Straßen ab sofort zur Kasse gebeten werden – ein Umstand, den nicht nur Ortsbürgermeister Peter Koltes überraschte. Bisher galt der Grundsatz: Noch nicht erstmals hergestellte bzw. noch nicht gewidmete Straßen können nicht Teil einer ausbaubeitragsrechtlichen Abrechnungseinheit sein. Die neuen Voraussetzungen für die Beitragspflicht, die sich aus der aktuellen Rechtsprechung ergeben, besagen aber, dass ein Grundstück im Innenbereich gemäß § 34 BauGB und/oder Flächennutzungsplan (FNP) liegen muss, eine bestimmungsgemäße Bebauung ermöglicht sein sollte und eine Anbindung an eine öffentliche Verkehrsfläche, also Zugangs- oder Zufahrtsmöglichkeiten, bestehen muss. Betroffen sind demnach nicht nur Grundstücke an Wirtschaftswegen, die durch ein Notwegerecht erschlossen sind, sondern auch solche an unfertigen, nicht gewidmeten Straßen sowie an fertigen, jedoch noch nicht gewidmeten Straßen. Auch Grundstücke an unfertigen, jedoch bereits gewidmeten Straßen fallen unter diese Regelung. Das hat aber nun auch zur Folge, dass die Straßenflickarbeitsgelder – 45.000 Euro pro Haushaltsjahr – die in der Vergangenheit nicht genutzt werden durften, nun für die provisorischen Flickmaßnahmen eingesetzt werden können. Dazu sollen "Zum Neuhof" entsprechende Arbeiten in diesem Jahr erfolgen. Die Gemeinde hat allerdings nicht die Absicht, in den nächsten zehn Jahren eine endgültige Erschließung der Straßen vorzunehmen. Eine Entlastung für die Anlieger, denn diese käme es bei 90% Eigenanteil teuer zu stehen.

Ausbau der Saarstraße: Herausforderungen und Planung

Die Planungen für den Ausbau der Saarstraße liegen bereits seit 2021 auf dem Tisch und sollten ursprünglich unmittelbar an die Maßnahme in Züsch anschließen. Allerdings ist die Umsetzung nun erst für 2028 im Investitionsplan der Verbandsgemeindewerke vorgesehen. Ein wesentlicher Hemmschuh ist die personelle Situation beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM), der aktuell aufgrund von Personalengpässen nur noch seine Kernaufgaben wahrnehmen möchte und keine Planungen mehr für Ortsgemeinden oder Werke übernimmt. Zukünftig müssen die Städte und Gemeinden diese Aufgaben selbst übernehmen oder Dritte dafür beauftragen, was jedoch aufgrund des akuten Fachkräftemangels in der Region zusätzliche Herausforderungen mit sich bringt. Der Bürgermeister informierte, der LBM sehe sich nicht mehr in der Lage, die bisherigen umfassenden Aufgaben zu erfüllen. Die Verantwortung für die Koordination und Durchführung der Baumaßnahmen werde nun auf die kommunalen Verwaltungen abgewälzt. Dies könnte potenziell zu Verzögerungen und ineffizienten Abläufen führen, da unklare Zuständigkeiten und fehlende Abstimmungen zwischen verschiedenen Dienstleistern auftreten können. Darüber hinaus stelle der Rückzug des LBM auch beim Grunderwerb ein Problem dar: Früher hat der LBM diese Gespräche federführend geführt, was für die Bürger eine höhere Verhandlungsautonomie und damit oft erfolgreichere Ergebnisse bedeutete. Die kommenden Übergangsmaßnahmen könnten sich daher als langwierig und aufwendig herausstellen.

Aufgabenverteilung im Gemeindevorstand

Im Rahmen der Sitzung wurden nun die vor der Winterpause gebildeten Geschäftsbereiche auf die Beigeordneten übertragem. Sascha Düpre wurde der Geschäftsbereich Bauen und Friedhofsangelegenheiten zugewiesen, während Patrick Jakobs sich um die kulturellen Belange kümmern wird. (LeWe)