Gegen den Mann aus einem kleinen Hochwalddorf startet an diesem Morgen kurz vor Weihnachten die zweite Auflage der Gerichtsverhandlung. Aus welchem Grund der erste Anlauf geplatzt ist, wird an diesem Morgen nicht thematisiert. Schon zu Beginn verhält sich der Angeklagte, der neben seinem Verteidiger auf der Anklagebank sitzt, merkwürdig, denn nach der üblichen Belehrung durch Richterin Sarah Weber erklärt er, er wolle – außer dass er die ihm vorgeworfene Alkoholfahrt bestreitet – nichts mehr sagen. „Bevor ich was Falsches sage, weil ich mich nicht mehr richtig erinnere“, meint er, „ich will mich ja nicht selbst überführen“.
Doch weil der erste Termin noch keine acht Wochen her ist, kommt das beim Gericht nicht gut an: „Beim letzten Mal haben Sie sich eingelassen“, sagt die Richterin und „ich kann nicht glauben, dass Sie heute nichts mehr wissen.“ Dann verliest sie seine Aussage von damals, die zusammengefasst ungefähr so geht: Am Morgen ist er – nüchtern – mit dem Auto gefahren und hat es bei seiner Rückkehr abgestellt. Dann ist er mit dem Hund spazieren gegangen und hat unterwegs innerhalb kurzer Zeit drei oder vier „Flachmänner“ mit Doppelkorn getrunken, wie man sie im Supermarkt an der Kasse findet. „Das hat voll zugeschlagen, das ging auf einmal 'bauf', da war ich weg“, hat er erklärt. Als er zurück ist, will er noch den Tippschein aus dem Auto holen, hat sich hineingesetzt und den Schlüssel ins Schloss gesteckt („Ich hatte Handschuhe an, wohin sollte ich sonst mit dem Schlüssel?“), doch wegen dem vielen Alkohol sei er nicht mehr rausgekommen.
So finden ihn die Nachbarn, ein Vater und sein Sohn, die von der Lebensgefährtin des Angeklagten telefonisch gebeten worden sind, nach ihm zu schauen. Sie hat gerade einen Gipsfuß, weshalb sie selbst nicht aus dem Haus kann, und hat bemerkt, dass er schon eine halbe Stunde im Auto gesessen hat. Die beiden Nachbarn haben Mühe, den ziemlich orientierungslosen Mann aus dem Auto zu holen und ihn ans Haus zu bringen. Der Sohn sagt im Zeugenstand, der Mann habe stark nach Alkohol gerochen und seine Lebensgefährtin habe gesagt, man solle die Polizei rufen – was auch prompt geschehen ist. Nach der Uhrzeit befragt, erklärt der Zeuge, das sei so gegen 16 Uhr gewesen; um 14.30 Uhr habe das Auto nicht dort gestanden, daran könne er sich erinnern. Der Vater bestätigt den Vorfall, bemerkt aber nebenbei, es wäre aus seiner Sicht nicht nötig gewesen, die Polizei zu rufen: „Wenn niemand sie gerufen hätte, säße ich heute nicht hier.“ Ihm gefällt die Situation offenbar nicht. Die Uhrzeiten werden später noch eine entscheidende Rolle spielen.
Nun tritt die Lebensgefährtin in den Zeugenstand. Sie sagt der Angeklagte sei morgens mit dem Auto zur Bank gefahren und gegen Mittag zurückgekommen. Gegen 14 Uhr sei er wieder weggefahren, um Zigaretten zu holen, und habe gesagt, dass er anschließend mit dem Hund gehen wolle. Als sie gegen 16 und 16.30 Uhr aus dem Fenster geschaut habe, habe sie ihn im Auto sitzen gesehen. Die Nachbarn hätten ihn aus dem Fahrzeug geholt. Und dann sagt sie etwas, das der Richterin überhaupt nicht gefällt: „Mein Partner ist definitiv nicht mit Alkohol gefahren.“ Ganz gegen ihre Gewohnheit wird Sarah Weber nun etwas laut: „Bei der Polizei haben Sie was anderes gesagt!“, versetzt sie und belehrt die Zeugin noch einmal eindringlich, bei dem zu bleiben, woran sie sich erinnern könne. Auf Frage erklärt die Lebensgefährtin nun, sie habe „angeordnet“, dass die Polizei gerufen werde. „Wenn er zuhause mal etwas trinkt, und dann nicht wenig, ist er manchmal auf Krach und Krawall aus. Das wollte ich mir nicht antun, davor hatte ich Angst“, sagt sie. Was die Polizei denn hätte machen sollen, will die Richterin wissen, und die Zeugin sagt, sie sei „fix und fertig“ gewesen und habe gedacht, vielleicht würde die Polizei ihn ja mitnehmen.
Die Amtsgerichtsdirektorin liest jetzt aus der polizeilichen Vernehmung der Frau vor. Diese sei über den Angeklagten „sichtlich verärgert“ gewesen und habe gesagt, er sei gegen 14.15 Uhr weggefahren und gegen 15.30 Uhr sei das Auto wieder da gewesen. Als der Mann dann nach einer halben Stunde noch nicht ausgestiegen sei, habe sie die Nachbarn angerufen. Sie habe vermutet, dass er zwischen 14.15 Uhr und 15.30 Uhr Alkohol getrunken habe. „Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Uhrzeiten von damals eher stimmen“, erklärt Richterin Weber nun und will von der Frau wissen, was der Angeklagte normalerweise trinkt. „Bierchen oder Wein, das ist so sein Getränk“, erklärt diese und antwortet auf die Frage, ob er öfter auch „harte Sachen“ zu sich nehme, sehr bestimmt: „Nein, nein!“
Auch die beiden an dem Einsatz beteiligten Polizeibeamten, eine Frau und ein Mann, sagen noch als Zeugen aus. Sie bestätigen das, was die Nachbarn gesagt haben, insbesondere auch die von diesen (und auch von der Lebensgefährtin in ihrer ersten Vernehmung) genannten Uhrzeiten. Der Polizist ergänzt noch, dass sowohl die Nachbarn als auch die Lebensgefährtin gesagt hätten, der Angeklagte sei Alkoholiker und fahre auch Auto, wenn er getrunken habe. Man habe den Mann deshalb nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft für eine Blutprobe mitgenommen. Das Ergebnis: 2,48 Promille. Aus dem Zuhörerraum sagt die Lebensgefährtin jetzt noch einmal, dass der Mann „seit 15.30 Uhr definitiv keinen Alkohol konsumiert“ habe.
„Wir werden heute nicht fertig“, erklärt Richterin Sarah Weber schließlich. Wenn er um 14.15 Uhr losgefahren ist und nach 15.30 Uhr nichts mehr getrunken habe, werde ein Gutachter feststellen können, wie hoch die Alkoholisierung um 14.15 gewesen sein muss. „Ich kann mir ziemlich genau vorstellen, was dabei herauskommt“, sagt die erfahrene Richterin; sie könne sich aber auch „eine andere Lösung vorstellen“. Gemeint ist damit wohl eine Einstellung des Verfahrens, wenn der Angeklagte die Sache zugeben würde. Auf die Frage des Verteidigers nach einer Führerscheinsperre – den ist der Angeklagte schon seit elf Monaten los und die Verkehrsverbindungen zu dem kleinen Wohnort sind nicht gut – erklärt sie, dass sie mindestens drei weitere Monate verhängen müsse. Nach einer kurzen Auszeit erklärt der Verteidiger schließlich, man sei damit einverstanden. Doch mit einem Geständnis tut sich der Angeklagte schwer, denn er sagt: „Wenn ich es zugebe, kommt zum Beispiel eine MPU auf mich zu, das kann ich mir nicht leisten.“
Das Verfahren wird nun ausgesetzt; das Gericht will ihn nicht unter Druck setzen. Er soll über die Feiertage in Ruhe überlegen, ob und welche Erklärung er abgeben will. Der Verteidiger soll sich anschließend beim Gericht melden. (WIL-)