Immer wieder kommt es in unserer Stadt zu unschönen Dingen wie wilden Müllablagerungen, Vandalismus und Sachbeschädigung, z.B. durch Schmierereien oder Beschädigung und Zerstörung von Gegenständen. Oft passiert das an Stellen, die nicht gut einsehbar sind oder an abgelegenen Orten wie z.B. den verschiedenen Wertstoffsammelstellen. In der Öffentlichkeit wird hin und wieder die Frage gestellt, ob nicht hier und da eine Überwachungskamera installiert werden könnte, die zur Identifikation der Täter beitragen würde.
Bei den angesprochenen wilden Müllablagerungen gibt sich René Treitz, 1. Beigeordneter der Stadt Hermeskeil, skeptisch. In der Regel handelt es sich hier - es sei denn, es würden zum Beispiel volle Altölkanister in der Landschaft abgestellt - lediglich um eine Ordnungswidrigkeit, die keine allzu hohe Sanktion nach sich ziehen würde. Abgesehen von der Schwierigkeit, den oder die Täter zu ermitteln, was auch mithilfe von Kameras nicht unbedingt erfolgreich wäre, müsse man deshalb - so Treitz - die Frage nach der Verhältnismäßigkeit stellen. Dabei seien sowohl der hohe Verwaltungsaufwand als auch die Investitionskosten für die Technik zu berücksichtigen - pro Kamera mit Speichersystem wären das etwa zweieinhalb bis dreitausend Euro.
Für die Verfolgung von Müllsündern sei zudem der Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier (A.R.T.) zuständig, der in dieser Beziehung aber nicht sonderlich aktiv sei. Regelmäßig werde die Frage nach der Schadenshöhe bei zum Beispiel zwei illegal irgendwo deponierten Müllsäcken gestellt. Selbst in einem Fall, in dem am Wertstoffplatz unterhalb der Integrierten Gesamtschule in wild abgelagertem Müll Briefe mit eine Adresse gefunden wurden, habe der A.R.T. der Stadt empfohlen, diese zu entsorgen und dem Betroffenen eine Rechnung zu schicken. Man erhalte von dort auch so gut wie keine Informationen zu den gemeldeten Fällen.
Das sagt der A.R.T
„Wir stellen seit Jahren relativ ein konstantes Aufkommen bei den Meldungen illegaler Ablagerungen fest. Statistische Erhebungen führen wir zu den gemeldeten widerrechtlichen Ablagerungen jedoch nicht“, erklärt Kirsten Kielholtz, Pressesprecherin des A.R.T., auf RuH-Anfrage. Deshalb könne man nicht mit Zahlen dienen. Damit überhaupt ein Bußgeld verhängt werden könne, müsse der Verursacher ausfindig gemacht werden können, was leider nur selten der Fall sei. „Falls es doch gelingt, hängt die Höhe nicht nur von der Art der Abfälle ab, sondern auch vom Ort der Ablagerung“, so die A.R.T.-Sprecherin weiter. Wenn z.B. Gewässer durch ausgelaufenes Öl beeinträchtigt würden, seien die Bußgelder deutlich höher als bei einer illegal entsorgten Matratze.
Wer muss den illegal abgelagerten Müll entsorgen? Kielholtz: „Der A.R.T. Ist verantwortlich für die Ermittlung des Verursachers - je nach Situation auch gemeinsam mit anderen Behörden. Wenn dieser nicht ermittelt werden kann, muss der Besitzer des Grundstücks (oftmals die jeweilige Gemeinde) die Abfälle entfernen und an einem A.R.T.-Standort anliefern.“ In diesem Fall - und das dürfte der Regelfall sein - gehen die Kosten für die Entsorgung zu Lasten der Allgemeinheit.
Anders bei Vandalismus
Am Donatusplatz befindet sich auch eine öffentliche Toilettenanlage, die aber schon seit Jahren geschlossen ist, weil dort Vandalen gehaust hatten, die ihrer Zerstörungswut freien Lauf gelassen hatten. Im Rahmen des geplanten Ausbaus und der Erneuerung dieses zentralen Platzes in Hermeskeil soll auch die Toilette wiederhergestellt und geöffnet werden. Dabei plane die Stadt die Installation eines Überwachungssystems mit ein, so René Treitz. Noch im zweiten Halbjahr soll das vorgesehene System im Stadtrat vorgestellt werden, wo dann ein Grundsatzbeschluss gefasst werden soll. (WIL-)