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Rund um Hermeskeil
Ausgabe 30/2026
3 - Aus den Hochwaldgemeinden
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Aus dem Rathaus

Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern

Aufgrund der anhaltenden Hitze und der damit verbundenen niedrigen Wasserstände in zahlreichen Bächen, Flüssen und anderen oberirdischen Gewässern hat der Landkreis Trier-Saarburg eine Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern erlassen, die am Samstag den 18.07.2026 in Kraft getreten ist und voraussichtlich bis zum 15.09.2026 gilt.

Die Verbandsgemeinde Hermeskeil bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die Regelungen der Allgemeinverfügung zu beachten und verantwortungsvoll mit der Ressource Wasser umzugehen. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Feuerwehren, die im Brandfall Wasser entnehmen müssen sowie Personen mit einer entsprechenden Entnahmeberechtigung.

Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde sowie in den amtlichen Bekanntmachungen des Landkreises Trier-Saarburg einsehbar.

Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung zum Schutz unserer heimischen Gewässer.