Ausgabe 31/2025
3 - Aus den Hochwaldgemeinden
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Keine Steuerforderung per Inkassounternehmen!
Finanzverwaltung warnt vor neuer Betrugsmasche
Aktuell sind betrügerische E-Mails und Schreiben im Umlauf, die angeblich von einem Inkassounternehmen stammen. In der „Rechnung“ wird zur Zahlung einer „offenen Forderung aus steuerlichen Verpflichtungen“ samt Inkassogebühren und Verzugszinsen aufgefordert.
Finanzamt fordert nie Zahlungen über Inkassounternehmen
Für die Besteuerung sind die örtlichen Finanzämter der Landessteuerverwaltung zuständig. Die Steuerverwaltung und Finanzämter fordern Steuerschulden immer selbst ein und beauftragen keine externen Inkassounternehmen. Es wird ausdrücklich davor gewarnt, Zahlungen zu leisten und Anhänge oder Links in solchen E-Mails zu öffnen. Diese könnten mit schadhafter Software oder Viren infiziert sein.
Generelle Hinweise und Schutzmaßnahmen
- Um Zahlungen auf falsche Konten von vornherein zu vermeiden, bietet die Teilnahme am Lastschrifteneinzugsverfahren (SEPA-Mandat) die größte Sicherheit. Das Ausfüllen von Überweisungen und Buchungsgebühren entfällt, zudem werden Zahlungsfristen nicht versäumt. Nähere Infos auf den Internetseiten des Landesamts für Steuern: https://lfst.rlp.de/information/vordrucke.
- Leisten Sie Zahlungen nur auf im Steuerbescheid angegebene Konten.
- Überprüfen Sie den Absender der E-Mail und der Schreiben sorgfältig. Grundsätzlich werden seitens der Finanzämter keine Bescheide per E-Mail oder von Inkassounternehmen verschickt.
- Öffnen Sie keine Anhänge oder Links in E-Mails von unbekannten oder verdächtigen Absendern.
- Geben Sie keine persönlichen Daten per E-Mail weiter, insbesondere keine Zahlungsinformationen.