Seit der Systemumstellung durch den Landesgesetzgeber im Jahr 2020 wird der Ausbau von Gemeindestraßen in der Verbandsgemeinde Hermeskeil nicht mehr über einmalige Anliegerbeiträge, sondern über wiederkehrende Straßenausbaubeiträge (WKB) finanziert. Die Stadt Hermeskeil hat die Systemumstellung im Herbst 2023 beschlossen. Vor Kurzem erhielten die Grundstückseigentümer in dem Stadtgebiet von Hermeskeil die Bescheide über die endgültige Festsetzung für das Jahr 2025.
Das wirft bei vielen Bürgern Fragen auf: Wie funktioniert das System genau und wie sieht seine Zukunft aus?
Das Prinzip: Alle profitieren, alle zahlen
Früher trafen Straßenausbaumaßnahmen die direkten Anlieger der Straße oft sehr hart. Nicht selten forderten die Kommunen einmalige Beiträge im fünfstelligen Bereich. Um solche finanziellen Härten abzufedern, verpflichtete das Land Rheinland-Pfalz per Gesetz die Kommunen zur Einführung wiederkehrender Beiträge. Der Stadtrat Hermeskeil verabschiedete die entsprechenden Satzungen im Oktober 2023. Das neue System basiert auf einem Solidargedanken: Die beitragsfähigen Ausbaukosten werden auf alle Grundstückseigentümer innerhalb eines festgelegten Abrechnungsgebietes verteilt. In Hermeskeil bilden das Stadtgebiet und die Ortsteile Abtei, Höfchen sowie Lascheider Hof jeweils eigene Abrechnungseinheiten.
Die Stadt übernimmt dabei einen festen Gemeindeanteil von 35 Prozent. Die übrigen 65 Prozent werden auf alle beitragspflichtigen Grundstücke umgelegt. Das Ergebnis: Statt einer möglichen existenzbedrohenden Einmalzahlung entstehen für die Eigentümer kalkulierbare Jahresbeiträge.
So wird gerechnet: Ein konkretes Beispiel
Entscheidend für die Berechnung ist nicht die Wohnfläche eines Hauses, sondern die Grundstücksgröße und die zulässige bauliche Ausnutzung – insbesondere die Zahl der Vollgeschosse. Ein Rechenbeispiel veranschaulicht das: Für ein Einfamilienhaus mit zwei Vollgeschossen (Zuschlag je Vollgeschoss 20 v.H.) auf einem 400 Quadratmeter großen Grundstück ergibt sich bei einem Beitragssatz von rund 0,24 Euro je Quadratmeter gewichteter Fläche ein Jahresbeitrag von etwa 134 Euro. Grundlage hierfür sind die beitragsfähigen Investitionskosten im Stadtgebiet Hermeskeil, die sich im Jahr 2025 auf rund 612.000 Euro beliefen. Dieser Betrag ist allerdings kein dauerhafter Festpreis. Er wird von der Verwaltung jedes Jahr neu ermittelt, abhängig davon, wie viele Straßenausbaumaßnahmen im Abrechnungsgebiet tatsächlich durchgeführt wurden. Das bedeutet, dass der Satz in Jahren ohne größere Baumaßnahmen gegen Null sinken kann. In Jahren mit verstärkter Ausbautätigkeit fällt er entsprechend höher aus.
Die Vorteile: Planbarkeit und gute Infrastruktur
Der größte Pluspunkt liegt in der deutlich gleichmäßigeren Lastenverteilung. Eigentümer müssen keine finanziellen Befürchtungen mehr vor Ausbaumaßnahmen haben. Gleichzeitig können Kommunen notwendige Straßensanierungen besser und verlässlicher planen, da die Finanzierung auf einem deutlich breiteren Fundament steht. Langfristig profitieren alle Eigentümer von einem intakten Straßennetz: Die Erreichbarkeit von Wohngebieten verbessert sich, die Verkehrssicherheit steigt und der Wert der Infrastruktur bleibt dauerhaft erhalten.
Kritik
Trotz der Vorteile wird das System auch kritisch gesehen. Wer erst vor wenigen Jahren hohe Einmalbeiträge gezahlt hat oder an einer frisch sanierten Straße wohnt, empfindet die solidarische Finanzierung oft als ungerecht. Um solche Doppelbelastungen zu vermeiden, wurden allerdings gesetzliche Verschonungsfristen, teilweise bis zu 20 Jahren eingeführt. Auch wird die starre Einteilung in Abrechnungsgebiete kritisiert. Während im geschlossenen Stadtkern von Hermeskeil die Lasten über hohe Quadratmeterzahlen verteilt werden, tragen Eigentümer in kleinen Ortsteilen ein deutlich höheres Risiko, bei einer Sanierung stärker belastet zu werden.
Ein sozialverträglicher Kompromiss vor dem Aus?
Der wiederkehrende Straßenausbaubeitrag ist ein Kompromiss zwischen gerechter Lastenverteilung und der notwendigen Finanzierung der Infrastruktur einer Stadt oder Gemeinde. Statt Einzelne zu überfordern, werden die Lasten gemeinsam geschultert.
Ob das System allerdings dauerhaft Bestand hat, ist völlig offen. Die schwarz-rote Landesregierung aus CDU und SPD hat in ihrem Koalitionsvertrag für die Jahre 2026 bis 2031 die schrittweise Abschaffung der Straßenausbaubeiträge verankert. Ein sofortiger, landesweiter Wegfall ist jedoch nicht vorgesehen. Das zuständige Ministerium erarbeitet derzeit Modelle für die Umsetzung – vor allem, um die künftigen Einnahmeausfälle der Kommunen auszugleichen. Bis zu einer endgültigen gesetzlichen Neuregelung bleibt der wiederkehrende Beitrag jedoch das entscheidende Instrument, mit dem Städte und Gemeinden den Erhalt ihrer Straßen sichern. (Kö)