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Rund um Hermeskeil
Ausgabe 38/2025
2 - Hermeskeiler Stadtnotizen
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Tötungsdelikt in Hermeskeil: Anklage erhoben

Staatsanwaltschaft bezichtigt 34-jährigen Angeschuldigten des Mordes

Am Morgen des 5. Juni 2025 gegen 5.30 Uhr entdeckte ein Autofahrer eine leblose Frau am Parkplatz am Tivoli oberhalb von Hermeskeil Richtung Nonnweiler. Die sofort verständigten Rettungskräfte konnten nur noch den Tod der 28-Jährigen feststellen, die offensichtlich einem Gewaltverbrechen zum Opfer gefallen war. Schon bald führten die Ermittlungen der Polizei zu einem 34-jährigen Bekannten der Frau. Er wurde in der Nacht vom 5. auf den 6. Juni in Wadrill festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft (s. RuH Nr. 24/2025).

Vergangene Woche hat nun die Staatsanwaltschaft Trier Anklage wegen des Verdachts des Mordes zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier erhoben. Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, die 28-Jährige aus Hermeskeil in den Abendstunden des 4. Juni 2025 auf dem Parkplatz mit einer Pistole erschossen zu haben.

Wie die Staatsanwaltschaft in einer Pressmitteilung erklärt, hält sie folgenden Geschehensablauf für wahrscheinlich: Der Mann und die Frau sollen ein außereheliches Verhältnis unterhalten haben, das der Angeschuldigte am Tattag telefonisch beenden wollte. Nachdem die Frau es unternommen haben soll, das Verhältnis zu offenbaren, soll der Mann sie unter der Vorgabe einer Aussprache aufgesucht haben. Hierzu soll er mit ihr zu dem Parkplatz gefahren sein, wo er, nachdem beide das Fahrzeug verlassen hatten, im Verlauf des Gesprächs mit einer mitgeführten Pistole unvermittelt auf sie geschossen haben soll. Die Frau wurde tödlich getroffen und verstarb unmittelbar vor Ort.

Der Angeschuldigte ist bisher noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. Das Landgericht Trier muss jetzt über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden und einen Termin zur Hauptverhandlung bestimmen.

Rechtlicher Hinweis der Staatsanwaltschaft: Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, wenn sie aufgrund der durchgeführten Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Verurteilung des Angeschuldigten wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. Allein mit der Erhebung der Anklage ist mithin weder ein Schuldspruch noch eine Vorverurteilung des Betroffenen verbunden. Bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.