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Rund um Hermeskeil
Ausgabe 39/2024
Aus dem Gerichtssaal
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Eine Stunde Zeitverschwendung und ein Streit unter Schülern

Im großen Sitzungssaal des Amtsgerichts Hermeskeil wartet man heute vergebens auf den ersten Angeklagten. Nach Aufruf der Sache erscheinen nur zwei Zeugen, denen Richterin Buchenberger erklärt, sie müssten noch eine Viertelstunde warten, bis sie entlassen werden könnten. Über den Angeklagten sagt sie: „Er wohnt in Bosnien-Herzegowina. Es war abzusehen, dass er nicht kommt“. Und so vergeht eine ereignislose Stunde bis zur nächsten Verhandlung. Der Staatsanwalt nutzt die Zeit immerhin fürs Aktenstudium; es stehen heute noch drei weitere Fälle auf der Rolle. Wahrscheinlich wird, so die Richterin, das Verfahren eingestellt.

Der nächste Angeklagte, ein junger Mann, ist pünktlich, ebenso der zu dieser Verhandlung geladene Zeuge. Es ist nicht ungewöhnlich, dass es dort, wo Menschen über längere Zeit ein einem Ort zusammen sind, schon mal zu Streitigkeiten kommt. So auch an einem Tag im November des letzten Jahres, wo es wohl schon während des Unterrichts in der Berufsbildenden Schule eine verbale Auseinandersetzung zwischen zwei jungen Männern gibt, bei der auch die eine oder andere Beleidigung gefallen sein soll. Nach der Schule kommt es dann zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen den beiden Streithähnen, wobei einer den anderen verprügelt und wohl schwer verletzt hat; hierfür ist er vom Schöffengericht in Trier verurteilt worden, wie Richterin Buchenberger erklärt.

Dem Angeklagten wirft nun die Staatsanwaltschaft vor, er habe sich mit dem Schläger verabredet, um den anderen gemeinsam zu verprügeln, doch der junge Mann auf der Anklagebank will davon nichts wissen. Er sollte eigentlich nur als Zeuge bei der Auseinandersetzung dabei sein, von einer Schlägerei sei keine Rede gewesen. Er habe nur den Begleiter des Kontrahenten seines Freundes, der sich eingemischt habe, festgehalten, aber körperliche Gewalt habe er nicht angewendet. Nachdem der andere sich beruhigt hatte, habe er ihn wieder losgelassen. „Ich bin nicht gewalttätig“, versichert der Angeklagte und ergänzt, er wehre sich nur, wenn er angegriffen werde.

An den Staatsanwalt gerichtet fragt die Richterin, ob eine Einstellung des Verfahrens denkbar sei: „Der Angeklagte hat eigentlich nicht viel gemacht“, meint sie. Doch der Ankläger möchte gerne noch den Zeugen hören, denn er geht immer noch von einer Mittäterschaft des Angeklagten aus. Aber das erweist sich als nicht haltbar, denn der Zeuge, ein Mitschüler, der bei der Schlägerei auch in Mitleidenschaft gezogen worden ist, kann nicht sagen, ob der junge Mann auf der Anklagebank etwas anderes gemacht hat als ihn festzuhalten.

Nun lenkt auch der Staatsanwalt ein und stimmt der Einstellung des Verfahrens ohne Auflage zu. Richterin Buchenberger fasst zusammen: „Der Vorwurf der Verabredung zu einer Schlägerei hat sich nicht bestätigt.“