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Rund um Hermeskeil
Ausgabe 4/2026
Aus dem Gerichtssaal
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Angeklagter kann sich angeblich nicht erinnern

Strafverhandlung im Hermeskeiler Mordfall findet derzeit beim Landgericht Trier statt

Anfang Juni 2025 sorgt eine Bluttat im Hochwald für Aufsehen: Auf seiner frühmorgendlichen Fahrt zur Arbeit findet ein Mann auf dem Parkplatz an den zwei Mammutbäumen zwischen Hermeskeil und Nonnweiler eine leblose 28-jährige Frau, die durch zwei Schüsse getötet worden ist. Ein Tatverdächtiger aus dem nördlichen Saarland wird kurz darauf festgenommen; er sitzt seitdem in Untersuchungshaft und ist im Herbst von der Staatsanwaltschaft wegen Mordes angeklagt worden. Am Dienstag der vorigen Woche hat unter scharfen Sicherheitsvorkehrungen der Prozess beim Trierer Landgericht begonnen.

Der Mann soll laut Anklage mit dem Opfer eine außereheliche Beziehung gehabt haben, habe diese aber am Tag der Tat telefonisch beenden wollen. Die 28-Jährige Mutter zweier Kinder habe deshalb kompromittierende Fotos an die Schwägerin des Angeklagten geschickt, die ihn daraufhin dazu gedrängt haben soll, seiner Ehefrau die Affäre zu gestehen. Laut Anklage soll der Mann dann das Opfer zu einer „Aussprache“ auf den Parkplatz gelockt und sie dort mit zwei Schüssen, erst in den Bauch, danach in den Kopf, getötet haben.

Vor Gericht schildert der Angeklagte ausführlich das Zustandekommen und den Verlauf der Beziehung. Dabei soll es sich aber lediglich um einen einmaligen „Ausrutscher“ nach einer Feier mit reichlich Alkohol gehandelt haben. Doch die Frau habe sich in ihn verliebt und ihn seitdem nicht mehr in Ruhe gelassen. So wie er es schildert, ist sie ihm „mehr oder weniger nachgelaufen“, hat ihn mit Anrufen - auch in der Firma - regelrecht bombardiert, von ihm Geld und Unterstützung in verschiedenen Situationen verlangt, u.a. auch bei ihrem Umzug nach Hermeskeil. Er sei „immer wieder eingeknickt, damit sie Ruhe gibt“, erklärt er, sei stets zu ihr gefahren, obwohl er das eigentlich nicht wollte. Weil seine Ehefrau zu der Zeit schwanger gewesen sei, habe er sich aus Sorge um die Gesundheit des Babys nicht getraut, ihr von der Affäre zu erzählen.

Auch mit der Familie des Opfers, dem Vater und Brüdern, habe es Stress gegeben. Er habe sich oft von immer dem gleichen Auto verfolgt gefühlt, erklärt der Angeklagte. Irgendwann habe er dann die Waffe, die er als Sportschütze legal besitzt, ins Auto gelegt und ständig mitgeführt. Auf die Frage der vorsitzenden Richterin Theresa Hardt, warum er das gemacht habe, beantwortet der Angeklagte: „Um mich zu schützen. Ich habe gedacht, ‚die‘ haben auch Waffen.“

Am Tattag habe dann abends ein großer Geländewagen vor seinem Wohnhaus im nördlichen Saarland gestanden. Der Fahrer sei ein Angehöriger des Opfers gewesen. Der habe ihm eine Waffe gezeigt und gesagt, wenn er die Ex-Freundin „wegschaffe“, ließe man ihn und seine Familie in Ruhe. Er habe große Angst gehabt und nicht gewusst, was er tun sollte. In Panik habe er sich in sein Auto gesetzt und sei mit einem „Tunnelblick“ nach Hermeskeil gefahren. Daran, dass das Opfer zu ihm ins Auto gestiegen sei und man noch an der Tankstelle kurz angehalten habe, könne er sich noch erinnern. „Doch dann bin ich erst in Buweiler wieder wach geworden“, sagt er. An die eigentliche Tat habe er überhaupt keine Erinnerung. Der Verteidiger des Angeklagten ergänzte hier: „Er geht aber davon aus, dass er die Schüsse abgegeben hat.“

Es gibt in dem Fall einen regelrecht spektakuläre Tatsache: Das ganze Geschehen wurde akustisch auf einem Handy aufgezeichnet, das die 28-Jährige zweifache Mutter beim Verlassen ihrer Wohnung auf Aufnahme geschaltet hatte. Auf der mehr als 20-minütigen Tonaufnahme ist unter anderem zu hören, dass das Opfer nach dem ersten Schuss um Gnade gefleht hat, ehe der zweite tödliche Schuss in den Kopf abgegeben wurde. Schließlich beschimpft der Täter die Sterbende noch: „Blöde F..., das hast du jetzt davon. Jetzt haben deine Kinder niemanden mehr.“

Für den Prozess, an dem die Eltern der getöteten Frau als Nebenkläger teilnehmen, hat das Landgericht Trier insgesamt fünf Verhandlungstage angesetzt. Der Zutritt zum Gerichtssaal wird nur nach einer umfangreichen Personenkontrolle einschließlich der peniblen Durchsuchung aller Taschen gestattet. Zum Verhandlungsbeginn war der Zuhörerraum im Saal bis auf den letzten Platz besetzt. Bleibt es bei den fünf Tagen, ist mit dem Urteil am kommenden Mittwoch zu rechnen. (WIL-)