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Rund um Hermeskeil
Ausgabe 40/2022
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Züsch passt Holzpreise an

Borkenkäferproblem nunmehr auch massiv im Gemeindewald Züsch angekommen

Ortsbürgermeister Ulrich Frohn begrüßte anlässlich der letzten Gemeinderatssitzung nicht nur die Ratsmitglieder und Dorfmoderatorin Alexandra Thömmes, sondern auch eine beachtliche Besucherzahl von Mitbürgerinnen und Mitbürgern.

Zum Tagesordnungspunkt „Informationen“ führte er aus, dass im Rahmen des Ideen-Wettbewerbs für die Gestaltung der Stützmauer im Ort zwei Vorschläge eingereicht wurden. Die Kindertagesstätte in Neuhütten wurde am 09.09.2022 offiziell als Nationalpark-Kindertagesstätte anerkannt und damit zertifiziert. Der Rat wurde darüber informiert, dass seit August diesen Jahres die neue Gemeindeschwester, Dominique Redeligx, für die Verbandsgemeinden Hermeskeil und Ruwer aktiv ist. Sie soll sich um ältere Menschen der beiden Verbandsgemeinden kümmern, die noch zu Hause wohnen und diese in gewissen Bereichen unterstützen. Auf dem Sportplatz des FC Züsch-Neuhütten ist ein kapitaler Wildschweinschaden entstanden. Der FC Züsch-Neuhütten hat, laut Ulrich Frohn, angefragt, ob sich die Gemeinde an den Kosten der Schadensbeseitigung beteiligen kann. Der FC Züsch-Neuhütten wird nunmehr eine Kostenschätzung vorlegen.

Innerhalb der Baumaßnahme von Westenergie betreffend den Ausbau der Glasfaserleitung fand am 13.09.2022 eine Begehung statt. Zwischenzeitlich sei auch die Rechnung eingetroffen für das Anbringen von Verbundsteinen auf den Gehwegen und den Unterbau an diversen Stellen nach Verlegen des Kabels. Die Rechnung beläuft sich auf ca. 20.600 Euro.

Letzter Punkt der „Informationen“ des Ortsbürgermeisters war die Bekanntgabe der mündlichen Verhandlung des Züscher Bürgerbegehrens gegen die Verbandsgemeinde Hermeskeil am Dienstag, 11.10.2022, im Sitzungssaal 1 des Verwaltungsgerichts in Trier.

Innerhalb dem Tagesordnungspunkt „Gemeindewald“ konnte Revierförster Jörg Clemens begrüßt werden, der über den aktuellen Zustand des Gemeindewalds und die Brennholzbestellung für das Jahr 2023 referierte. Jörg Clemens führte aus, dass der Gemeindewald sehr fichtenlastig und somit vom allseits bekannten Borkenkäfer stark befallen sei. Im Gemeindewald habe man bereits einiges an Käferholz eingeschlagen, genauer gesagt derzeit 1.070 Festmeter. Geplant waren lediglich 700 Festmeter, jedoch kommen zu den 1.070 Festmetern aller Voraussicht nach weitere 900 Festmeter hinzu, so dass man im Jahr 2022 insgesamt ca. 2.000 Festmeter Fichtenholz in der Gemeinde Züsch vermarkten wird. Auf Nachfrage des Rates, wie sich die Preise von Beginn des Jahres an entwickelt haben, führt Revierförster Clemens aus, dass die Preise noch gut seien. Der heimische Markt sei zusammengebrochen, so dass die Vermarktung an heimische Sägewerke stagniere und fast alles nach Asien vermarktet werde. Die Holzverwertungsorganisation (HVO) verkaufe für die Ortsgemeinde das gemeindeeigene Holz. Hierbei sei jedoch zu beachten, dass Holz ein verderbliches Gut sei, so dass eine zeitnahe Vermarktung erfolgen muss. In Züsch bestünde aufgrund der Topographie in Form der Hanglage und Nähe zur Talsperre eine etwas erschwerte Holzgewinnung, da man nicht mit schwerem Gerät arbeiten kann. In den vergangenen Jahren sei der Gemeindewald in Züsch sehr gut durch die Käferproblematik gekommen, jedoch dieses Jahr habe man vermehrt Käferholz einschlagen müssen. Beim Verkauf des gemeindeeigenen Holzes passt die Gemeinde die Preise dem Nationalparkgefüge an. Einstimmig beschloss der Rat für Laub- und Harthölzer 68 Euro pro Festmeter bis 10 Festmeter zu veranschlagen. Ab einer Bestellmenge ab 20 Festmeter beträgt der Preis 75 Euro.

Im Bereich Fichten- und Nadelhölzer kostet das Gemeindeholz in Züsch 75 Euro pro Festmeter. Eine Liste wird nunmehr von Leon Gräber geführt, in der die Bürgerinnen und Bürger ihren Wunsch auf Brennholz anmelden können.

Die Ortsgemeinde Züsch erschließt das Neubaugebiet „Im Breiten Trisch“. Derzeit befindet sich die Kreisverwaltung bei der Prüfung, ob die eingereichten Veränderungen im einfachen oder normalen Verfahren beschlossen werden können. Da aber noch keine Rückmeldung von der Kreisverwaltung vorlag, konnte kein Beschluss über die Planungsleistung erfolgen.

Dorfmoderatorin Alexandra Thömmes hat für die Ortsgemeinden Züsch und Neuhütten das Projekt “Anschaffung von Klimabäumen“ in die Wege geleitet, das von der Firma Westenergie bezuschusst wird. Die Spendensumme beträgt hier 500 Euro pro Gemeinde. Innerhalb einer Präsentation konnte Alexandra Thömmes klimaresiliente Baumarten vorstellen. Als Anbringungsfläche hat man sich die Fläche am Friedhof „ausgeguckt“. Thömmes hat bei vier Baumschulen Preise eingeholt für die Baumarten Linde, Baumhasel, Esskastanie und Amberbaum. Die Preise für Linde lagen zwischen 196 Euro bis zu 347 Euro, für Baumhasel zwischen 172 Euro bis zu 425 Euro, die Esskastanie erzielt derzeit einen Preis in Höhe von 172 Euro bis 617 Euro und der Amberbaum lag bei einem Anschaffungspreis von 188 Euro bis 627 Euro. Laut Thömmes kommt die Anschaffung von vier bis fünf Bäumen in Betracht und erklärte die Preisschwankung. Je höher der Angebotspreis um so weniger Interesse habe die jeweilige Baumschule, den Zuschlag zu erhalten. Einstimmig beschloss daher der Ortsgemeinderat, die Spende in Höhe von 500 Euro von der Firma Westenergie vorbehaltlich der Überprüfung durch die Kommunalaufsicht anzunehmen. Alexandra Thömmes führt des Weiteren aus, dass nun zeitnah bestellt werden sollte, so dass im November/Dezember die Bäume gepflanzt werden können.

Innerhalb dem Tagesordnungspunkt 6 betreffend dem Bürgerhaus in Züsch wurde im Rat ausgiebig über folgendes Problem diskutiert:

In der Vergangenheit sei es vorgekommen, dass das Bürgerhaus angemietet oder reserviert und kurz vor der Veranstaltung wieder abgesagt wurde. Aktuell habe die Gemeinde einen Fall, dass das Bürgerhaus fünf Tage vor der Veranstaltung abgesagt wurde. An dem Termin hätte jedoch das Bürgerhaus anderweitig vermietet werden können. Da jedoch eine Reservierung vorlag, wurde dieser Person abgesagt. Frohn hat daraufhin mit der Verwaltung Rücksprache gehalten und beabsichtigt, jeder Person, die kurzfristig das Bürgerhaus nicht nutzt, eine Rechnung wegen entgangener Einnahme zu präsentieren. Die Verwaltung sieht jedoch keine Anspruchsgrundlage in der Benutzungsordnung, so dass die Gemeinde nichts berechnen könne. Aus diesem Grund schlug Ortsbürgermeister Frohn vor, die Benutzungssatzung des Bürgerhauses dahingehend zu ergänzen, dass bei einer Stornierung des Bürgerhauses zwei Wochen vor dem Termin 100 % anfallen, vier Wochen 75 % und acht Wochen vorher 50 %. Er stellte dies zur Diskussion. Letztlich entschied der Gemeinderat nach ausgiebiger Diskussion, die Benutzungssatzung des Bürgerhauses zu ergänzen, dass Stornierungsgebühren im Vertrag zur Anmietung des Bürgerhauses geregelt werden.

Eine Einbahnstraße im Bereich Atzelgarten und den Bereich der Schulstraße als dreißiger Zone auszuweisen, erteilte der Rat eine Absage. (ChKr)