Eine Frau soll im vorigen Jahr aus Verärgerung über Mietstreitigkeiten der Mieterin ihres Hauses in einem abgelegenen Winkel des Hochwalds sechs Kubikmeter Holz im Wert von 500 Euro gestohlen haben. Gegen den Strafbefehl, der auf die Anzeige der Mieterin hin ergangen ist, hat sie Einspruch eingelegt, weshalb es zum Strafprozess im Amtsgericht Hermeskeil kommt.
„Es war nicht mein Ansinnen, jemanden zu bestehlen“, erklärt sie nun, nachdem Richterin Buchenberger ihr Gelegenheit gegeben hat, zu der Sache Stellung zu nehmen. Ihre Erklärung dauert etwas länger. Die Mieterin sei vor zwei Jahren allein in das Haus eingezogen, aber es habe nicht lange gedauert, da habe sich bei ihr ein Mann eingenistet. Es habe zunächst alles geklappt. Der Mann habe ein Vordach bauen wollen, wofür Holz besorgt worden sei. „Um dieses Holz geht es“, sagt die Angeklagte zur Verwunderung des Staatsanwalts, der davon ausgegangen war, es habe sich um Brennholz gehandelt. Für Arbeiten auf dem großen Grundstück mit Hanglage hätten die Mieterin und der Mann auch einen Bergtraktor für 6000 Euro kaufen wollen. Doch das Geld hätten sie nicht gehabt und sie - die Angeklagte - gefragt, ob sie ihnen ein Darlehen geben könne. Sie habe eingewilligt und nach Abschluss eines schriftlichen Darlehensvertrags das Geld überwiesen. Darin steht, wie Richterin Buchenberger vorliest, dass der Traktor als Sicherheit im Eigentum der Darlehensgeberin, also der Angeklagten, bleibt, bis die Summe zurückgezahlt ist. Die Herausgabe des Fahrzeugbriefs hätten die Mieterin bzw. ihr Freund aber verweigert. „Später hat er auch noch den Traktor geklaut“, sagt die Angeklagte; der stünde jetzt woanders. Sie sei dann auf die Idee gekommen, sich das Holz zu nehmen, bis entweder der Traktor zurückgegeben oder die 6000 Euro bezahlt seien. Spontan meint die Richterin, dass sie diese Reaktion nachvollziehen könne, und die Angeklagte ergänzt noch, dass der Wert des Holzes in keinem Verhältnis zum Wert des Traktors stehe. Ob das Holz der Mieterin oder ihrem Freund gehöre, wisse sie nicht; der Mann - ein Zimmermann - habe es jedenfalls „organisiert“.
Die ehemalige Mieterin, die die Diebstahlsanzeige erstattet hat, wird nun als Zeugin vernommen. Das Holz gehöre ihr, sagt sie auf die Frage von Richterin Buchenberger, die auch nach dem Darlehensvertrag fragt. Den gebe es in schriftlicher Form, bestätigt die Zeugin. Aber es habe auch eine mündliche Vereinbarung gegeben, dass ihr Freund die Summe durch Arbeit auf dem Grundstück „abarbeiten“ sollte. Ein wenig ungehalten fragt der Staatsanwalt: „Sie gehen also davon aus, dass er die 6000 Euro abgearbeitet hat?“ und verweist auf die im Darlehensvertrag festgelegte Sicherungsübereignung des Traktors. Eine klare Antwort hat die Zeugin dafür nicht. Vielmehr „eiert“ sie jetzt herum, ohne dass etwas Konkretes dabei herauskommt. Da legt der Staatsanwalt noch eins drauf: „Ich kann der Angeklagten eigentlich nur empfehlen, Sie anzuzeigen wegen Darlehensbetrugs.“ Die Zeugin gerät noch mehr ins Stocken, will „alles klären, alles feststellen“, aber der Ankläger schneidet ihr das Wort ab. „Wir stellen hier heute nichts mehr fest!“, sagt er in scharfem Ton, und „wir stellen das Verfahren ein, dann können Sie sich zivilrechtlich auseinandersetzen mit Klage und Gegenklage.“ An die Angeklagte gerichtet empfiehlt er, sie solle sich einen Anwalt nehmen oder ein Mediationsverfahren anstreben. „Setzen Sie sich zusammen und versuchen Sie das zu regeln, untereinander von Mensch zu Mensch“, schließt er.
Sie habe kein Recht auf Wegnahme des Holzes gehabt. „Formal gesehen war das Diebstahl“, erklärt Richterin Buchenberger der Angeklagten. Aber sie habe sich wohl in einem Verbotsirrtum befunden. Sie sei ja keine „notorische Straftäterin“, ergänzt sie und fragt die Frau, ob sie mit der Einstellung des Verfahrens einverstanden sei. Die Angeklagte stimmt dem ebenso zu wie der Staatsanwalt. Ob sich die Parteien auf zivilrechtlicher Ebene einigen werden, dürfte aber zweifelhaft sein. Die Angeklagte hatte geäußert, sie wolle die Zeugin „eigentlich nur noch von hinten sehen“. (WIL-)