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Rund um Hermeskeil
Ausgabe 41/2023
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Aus für Pölerter Baugebiet „Am Herrenberg“?

Naturschutz schießt quer

Im vereinfachten Verfahren ein neues Baugebiet ausweisen, wie die Hinzert-Pölerter es im Ortsteil Pölert vorhatten, dem hat der Bundesgerichtshof generell einen Riegel vorgeschoben. Das muss jetzt alles seinen geregelten Gang gehen, und der hat es in sich. So wurde bei einer Biotop-Kartierung genau im Bereich des geplanten Baugebiets „Am Herrenberg“ eine Magerwiese, die das gesamte Gebiet umfasst, festgestellt. Und das könnte dessen Ende besiegeln.

Das waren keine guten Nachrichten für den Gemeinderat Hinzert-Pölert, die VG-Bauamtsmitarbeiter Friedbert Knop mitzuteilen hatte. Weil der BGH das vereinfachte Verfahren zur Ausweisung von Baugebieten gekippt hat, muss nun in jedem Fall ein Flächennnutzungsplan erstellt werden. Dabei sind auch die Belange des Naturschutzes zu berücksichtigen und gegebenenfalls Ausgleichsflächen auszuweisen.

Und genau da, wo sie seit Ende 2019 das Pölerter Baugebiet „Am Herrenberg“ planen, wurde im Juni bei einer Begehung eine Magerwiese, die als Biotop zu schützen ist, festgestellt. Es ist, so Knop, der damit nicht gerechnet hatte, zwar die einzig sinnvolle und an den Ort angeschlossene Fläche, doch ohne eine Ausnahmegenehmigung, für die die Hürden sehr hoch liegen, kommen sie hier nicht weiter.

Beigeordnete Marion Kropidlowski, Vertretung für Ortsbürgermeister Mario Leiber fühlt sich „kalt erwischt“. Man habe ja schon einiges in das Neubaugebiet investiert, so etwa schon das ein oder andere Grundstück erworben. Ein Ratsmitglied: „Wir haben doch schon viel Geld reingesteckt! Und jetzt das.“ Doch wie geht es weiter? Und ein anderes fordert, dass man doch nicht einfach mit der Planung aufhören könne.

Viel Hin und Her gab es im Gemeinderat in Sachen Brennholzpreise, nicht unüblich in Zeiten sinkenden Angebots bei gleichzeitig steigender Nachfrage. Revierförsterin Sandra Sasse wollte die derzeit geltenden Preise vor allem beim Hartholz deutlich von 55 Euro je Festmeter auf 73 Euro erhöhen. Während einige der eigenen Bevölkerung etwas Gutes tun und die Preise beibehalten wollten, wiesen andere auf die lange Zeit hin, die so ein Baum brauche bis er geerntet werden könne. Da seien die geplanten 18 Euro mehr doch ein Klacks.

Nach ausgiebiger Diskussion einigte sich der Gemeinderat auf Vorschlag der Beigeordneten Kropidlowski auf 40 Euro je Festmeter Weich- und 73 Euro je Festmeter Hartholz. Weil der Hinzert-Pölerter Forst nicht mehr hergibt, wurde dafür eine Höchstmenge von 3 Festmetern Hartholz je Haushalt festgelegt. Weil wohl viel Schadholz anfällt entfällt hier eine Mengenbegrenzung. Die Bestellungen für Holz sind bis Ende November abzugeben.

Durch die Änderung des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) am 05.05.2020 fordert der Gesetzgeber die flächendeckende Einführung der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge (WKB) bis zum 01.01.2024. In der Vergangenheit hat sich die Ortsgemeinde Hinzert-Pölert bereits für die Umstellung des Beitragsabrechnungssystems auf die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge entschieden. Aus diesem Grund ist die Ortsgemeinde verpflichtet die Ausbaubeitragssatzung an die neuen gesetzlichen Gegebenheiten anzupassen.

Der Gemeindeanteil beträgt mindestens 20 % und muss dem Verkehrsaufkommen entsprechen, das nicht den Beitragsschuldnern zuzurechnen ist. Für die Beurteilung und Festlegung des Gemeindeanteils aus beitragsrechtlicher Sicht sind sämtliche in der Baulast der Gemeinde stehenden Verkehrsanlagen im Abrechnungsgebiet in den Blick zu nehmen und insgesamt das Verhältnis von Anlieger- und Durchgangsverkehr zu gewichten. Hierbei ist zu beachten, dass das Verkehrsaufkommen auf den klassifizierten Straßen bei der Festlegung des Gemeindeanteils außer Acht bleibt.

In analoger Anwendung der Grundsatzurteile des Oberverwaltungsgericht RLP (Einzelabrechnung) wird der Gemeindeanteil wie folgt gewichtet:

§ 20 – 25 % bei geringem Durchgangs-, aber ganz überwiegendem Anliegerverkehr

§ 35 – 45 % bei erhöhtem Durchgangs-, aber noch überwiegendem Anliegerverkehr.

Unter Beachtung der vorstehenden Kriterien kam die Verwaltung zunächst zum Ergebnis, dass ein Gemeindeanteil von 20 v.H. zutreffend ist. Nach Berücksichtigung des der Gemeinde zustehenden Beurteilungsspielraums von +/- 5 v.H. schlägt die Verwaltung einen Gemeindeanteil von höchstens 25 v.H. vor.

Der Ortsgemeinderat beschloss, den Gemeindeanteil auf 25 % festzulegen. Die Satzung wird zum 01.01.2024 in Kraft treten. (PaGe)