Einen großen Teil der Gemeinderatssitzung in Züsch am 28. September nahm die Vorstellung der Planungen zum Ausbau der Königsbachtalstraße durch das Ingenieurbüro Fuchs und die Diskussion über den von Helena Kirchen initiierten Einwohnerantrag zu diesem Vorhaben ein. Die Dorfbegleiterin Alexandra Thömmes wurde für drei Jahre wiedergewählt.
Das Ingenieurbüro Fuchs aus Hermeskeil stellte den Sachstand der Planungen zum Ausbau der Königsbachtalstraße vor. Der Grundsatzbeschluss dazu wurde bereits im letzten Jahr gefasst. Um auch die Belastbarkeit der Straße für Müll- und Feuerwehrfahrzeuge zu gewährleisten, ist ein Vollausbau der mit 12% Gefälle versehenen Stichstraße nötig. Die Gesamtkosten belaufen sich derzeit auf ca. 375.000€. Darin sind die oberirdischen Anlagen der Straßenbeleuchtung nicht enthalten. Nach einstimmigem Beschluss für die Realisierung der vorgestellten Planungen kann nun der Antrag auf Mittelzuweisung aus dem I-Stock für 2027 gestellt werden.
Einwohnerantrag
Absicht des anschließend behandelten Einwohnerantrags (initiiert von Helena Kirchen und unterschrieben von 77 Personen) nach § 17 Gemeindeordnung (GemO) zu oben genanntem Thema war augenscheinlich, diesen Beschluss zu verhindern und den Ausbau solange auf Eis zu legen, bis die „gesetzliche Abschaffung der Straßenausbaubeiträge (wiederkehrende Beiträge) durch den Landtag rechtskräftig vollzogen ist und die landesrechtliche Nachfolgeregelung zur Kostenübernahme greift“.
Ortsbürgermeister Ulrich Frohn stellte in einer ausführlichen Erklärung die rechtliche Situation und die Einordnung des Antrags dar. Danach können Bürgerinnen und Bürger sowie Einwohnerinnen und Einwohner ab dem vollendeten 14. Lebensjahr beantragen, dass der Gemeinderat über bestimmte Angelegenheiten der örtlichen Selbstverwaltung, für deren Entscheidung er zuständig ist, berät und entscheidet. Über die Zulässigkeit eines Einwohnerantrags entscheidet gemäß § 17 Abs. 6 GemO der Gemeinderat. Vor einer Entscheidung sind die im Antrag genannten Personen zu hören. Das war nicht möglich, da im Antrag keine weiteren Personen benannt wurden. Die Antragstellerin teilte in einer Mail vom 26. August 2026 mit, sich aus der Sache vollständig zurückzuziehen und keine Zeugen zu benennen.
Nach rechtlicher Einordnung durch VG-Verwaltung, Kommunalaufsicht sowie Gemeinde- und Städtebund entspreche der Antrag nicht den gesetzlichen Voraussetzungen, so Frohn. Der Einwohnerantrag beziehe sich mit seinen drei unterschiedlichen Forderungen nicht auf eine einheitliche konkrete Angelegenheit, sondern versuche, auf mehrere eigenständige Beratungs- und Entscheidungsgegenstände Einfluss zu nehmen. Nach Ansicht des Gemeinde- und Städtebundes ist im Antrag kein eindeutiges Begehren erkennbar.
Im Rahmen des ihr erteilten Rederechtes holte die Antragstellerin noch einmal zu einem „Rundumschlag“ gegen Rat, Ortsbürgermeister und die an der Sache völlig unbeteiligte Dorfbegleiterin aus und brachte in ihrer Stellungnahme Argumente, die mit der Sachlage nicht vereinbar waren. Einige im Saal vorhandene Unterstützer wollten nach Aufforderung durch den Gemeinderat zu den Einlassungen der Antragstellerin keine Aussagen machen.
Ortsbürgermeister Ulrich Frohn stellte klar, dass man es sich nicht leisten könne, aus persönlichen oder politischen Gründen ein Vorhaben unnötig zu verzögern und damit möglicherweise für die Gemeinde zusätzliche Kosten oder den Verlust von Fördermöglichkeiten zu verursachen. „Wir bauen“, so Frohn, „die Königsbachtalstraße nicht aus, weil wir sie ausbauen wollen, sondern weil die Gemeinde die Verantwortung hat, die Straße in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten und die dafür notwendigen Maßnahmen umzusetzen.“ Es gebe politische Forderungen und Ankündigungen, die wiederkehrenden Beiträge zu verändern oder abzuschaffen. Solange eine entsprechende Änderung aber nicht in Kraft getreten sei, könne die Ortsgemeinde nicht so tun, als wäre die geltende Rechtslage bereits geändert.
Er akzeptiere selbstverständlich, dass Bürgerinnen und Bürger anderer Meinung sein können. Er akzeptiere auch Kritik an Entscheidungen des Gemeinderates, an seiner Amtsführung und an einzelnen Maßnahmen. Das gehöre zu einer Demokratie und zu einem öffentlichen Amt dazu. Persönlich belaste ihn inzwischen aber sehr die Art und Weise, in der seit geraumer Zeit immer wieder Vorwürfe gegen seine Arbeit als Ortsbürgermeister, die der Ratsmitglieder und der Dorfbegleiterin erhoben werden. Jeder, der meine, er könne es besser, könne sich bei der nächsten Wahl für ein Amt zur Verfügung stellen. Die im Ehrenamt tätigen Personen, Teile der Verwaltung und die Kommunalaufsicht müssten jede einzelne Beschwerde oder Eingabe prüfen, aufarbeiten und beantworten, auch wenn sie unzulässig und/oder unbegründet seien, und würden so von wichtigen Aufgaben abgehalten.
Der Antrag wurde einstimmig abgelehnt.
Dorfbegleitung
Alexandra Thömmes wurde als Dorfbegleiterin für weitere drei Jahre wiedergewählt, Ortsbürgermeister Frohn überreichte ihr die Ernennungsurkunde.
Die Beschilderung eines Stelenweges und die Beschaffung von speziellen Ortseingangsschildern, die von der Gemeinde als LEADER Projekt eingereicht waren, wurden von der Kommission abgelehnt. Der Rat beschloss, die Vorhaben im kommenden Jahr im Regionalbudget LAG Erbeskopf einzureichen. Die Masse der Antragsarbeit sei schon gemacht und eine Förderung von bis zu 75% sei da in Aussicht gestellt. (BäR)