Anlässlich der letzten Gemeinderatssitzung in Damflos musste coronabedingt Ortsbürgermeister Joachim Wellenberg die Sitzungsleitung dem ersten Beigeordneten Edgar Speicher überlassen. Die Festlegung des Kaufpreises für das Baugebiet „Großer Röder“ zog Kaufinteressierte in die Sitzung.
Der Ortsgemeinderat Damflos hat im Jahr 2021 die Erweiterung des Baugebietes „Großer Röder“ beschlossen. Nach weiteren Besprechungen zur Umsetzung der Erschließung des Baugebietes und der aktualisierten Kostenschätzung für den Vorstufenausbau erfolgte im Juni 2022 die Ausschreibung der Erschließungsanlagen. Im Jahr 2023 erfolgt im gesamten ersten Bauabschnitt des Baugebietes die Herstellung der Verkehrsanlagen im Endstufenausbau, so dass hiernach gebaut werden kann. Dem Rat lag eine Kaufpreiskalkulation mit allen Ausgaben vor. Der letztendliche Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Kaufpreis für die gemeindeeigenen Baugrundstücke, der 54,00 Euro pro Quadratmeter beträgt, und dem voraussichtlichen beitragsfähigen Aufwand der nach Abzug des Eigenanteils der Ortsgemeinde Damflos in Höhe von 10 % auf 57,50 Euro pro Quadratmeter sich summiert. Hieraus ergibt sich zunächst die Summe in Höhe von 111,50 Euro pro Quadratmeter. In Anbetracht der derzeitigen Preissteigerungen und der Tatsache, dass die Gemeinde verpflichtet ist, kostendeckend die Bauparzellen anzubieten, schloss sich der Rat einstimmig dem Vorschlag von VG-Angestellten Kai Rosar an, den Gesamtkaufpreis pro Quadratmeter auf 115,00 Euro festzulegen.
Da die Ortsgemeinde im Haushaltsjahr 2022 den zweiten Teilabschnitt erschließen möchte, da im ersten Teilabschnitt die Ortsgemeinde Damflos nur noch zwei Baugrundstücke im Neubaugebiet „Großer Röder“ besitzt, muss für die Erschließung der sechs gemeindeeigenen und einem privaten Baugrundstück eine Nachtragshaushaltssatzung für das aktuelle Haushaltsjahr vorgenommen werden. Auch dies passierte den Rat einstimmig.
Extra: Der Käufer eines Baugrundstücks wird verpflichtet, das erworbene Grundstück innerhalb von 5 Jahren mit einem bezugsfertigen Wohnhaus entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans „Großer Röder“ zu bebauen. Ansonsten behält sich die Ortsgemeinde das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle erstattet die Ortsgemeinde den gezahlten Kaufpreis und Ablösungsbetrag ohne Zinsen und Kosten. Wiederkehrende Abgaben werden nicht erstattet. Alle Kosten der Rückübertragung gehen zu Lasten des Erwerbers.
Reine Formsache für den Gemeinderat war die Übertragung der Haushaltsermächtigung für die Sanierung der Abwasserleitung am Bürgerhaus mit einem Betrag in Höhe von 20.000,00 Euro auf das Haushaltsjahr 2022 da die Sanierung in der Vergangenheit nicht erfolgte und somit die Haushaltsermächtigung nicht in Anspruch genommen wurde.
Mehr Diskussion erzeugte der Tagesordnungspunkt „Änderung der Verbandsordnung des Zweckverbandes Kindertagesstätte Hermeskeil.“ Im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung von Haushaltsplan und -satzung des Zweckverbandes Kindertagesstätte Hermeskeil für das Jahr 2022 wurde die Aufteilung der Umlagen nach Kinder- und Einwohnerzahl kritisiert. Insbesondere wurde herausgestellt, dass aufgrund der deutlich höheren Einwohnergewichtung der Stadt Hermeskeil gegenüber der Ortsgemeinde Damflos die Verteilung der Kosten für die Bauunterhaltung in keinem Verhältnis zu dem Anteil der jeweiligen Kinderzahlen steht.
Nach Prüfung einer entsprechenden Anpassung der Verbandsordnung durch die Verwaltung, fand am 05.05.2022 ein gemeinsames Gespräch mit Stadtbürgermeisterin Lena Weber und Ortsbürgermeister Joachim Wellenberg statt, in welchem eine sachgerechte Aufteilung der anteiligen investiven Kosten abgestimmt wurde, um den Interessen beider Gemeinden Rechnung zu tragen. So soll zukünftig die Umlage für den investiven Teil in einem Verhältnis von 75 % von der Stadt Hermeskeil und 25 % von der Ortsgemeinde Damflos getragen werden.
Da die Bevölkerungszahlen, sowie die Anzahl der Kinder regelmäßigen Schwankungen unterliegt, wurde von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, das Umlageaufkommen für investive Maßnahmen in den nächsten 5 Jahren in einem Verhältnis von 75 zu 25 aufzuteilen. Nach 5 Jahren soll das Aufteilungsverhältnis erneut überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
In der Sitzung vom 24.05.2022 hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kindertagesstätte Hermeskeil die entsprechende Änderung bereits beschlossen und empfahl den beteiligten Gemeinden ebenfalls die Zustimmung zur Änderung der Verbandsordnung zu erteilen. In dem Damfloser Rat stellte ein Ratsmitglied heraus, dass er für diese Änderung sei, wies aber nochmals darauf hin, dass es eine freiwillige Änderung sei. Nach ausgiebiger Diskussion beschloss der Ortsgemeinderat die Zustimmung zur Änderung der Verbandsordnung bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung.
Enttäuscht zeigte sich der Rat über die Mitteilung der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Erbeskopf, dass dem Förderantrag zur Errichtung einer „generationenübergreifenden Naturbegegnungswiese“ nicht zugestimmt wurde. In einem Schreiben des Vorsitzenden der LAG Erbeskopf, Bürgermeister Hartmut Heck, wurde ausgeführt, dass das Projektvorhaben durch die LAG Mitgliederversammlung negativ entschieden wurde. Aufgrund der eingereichten Projektunterlagen wurde das Projekt der Ortsgemeinde Damflos lediglich mit 9 Punkten anhand der Bewertungsmatrix der LAG Erbeskopf bewertet. „Damit wurde die Mindestpunktzahl in Höhe von 20 Punkten - zum Erreichen einer Förderung gemäß Förderkriterien der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) der LAG Erbeskopf - nicht erreicht.“ In der beabsichtigten Maßnahme konnte die Ortsgemeinde Damflos zwar den 6. Platz belegen, jedoch „aufgrund des Nicht-Erreichens der Mindestpunktzahl nicht über den LAEDER-Ansatz gefördert werden.“
Mehrere Ratsmitglieder sprachen sich daher dafür aus, dem auf den Grund zu gehen, warum man lediglich mit 9 Punkten abschnitt, so dass man bei zukünftigen Anträgen besser vorbereitet sei. (ChKr)