Titel Logo
Rund um Hermeskeil
Ausgabe 42/2023
Titelseite
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Die Einzelabrechnung ist passé

Auch in der Stadt gilt ab 2024 der wiederkehrende Beitrag

Die meisten Gemeinderäte in der Verbandsgemeinde haben mittlerweile den gesetzlichen Vorgaben entsprechend den wiederkehrenden Beitrag (wkB) für den Ausbau der innerörtlichen Straßen ab dem 01.01.2024 eingeführt. Damit hat die bisher dafür geltende Regelung der Einzelabrechnung ausgedient. Einen entsprechenden Beschluss hat der Stadtrat, so nichts Außergewöhnliches dazwischen gekommen sein sollte, in dieser Woche verabschiedet. Was genau auf die Bürger damit zukommt erläuterte VG-Mitarbeiter Jan Kolling in der letzten Sitzung des städtischen Haupt- und Finanzausschusses (HFA).

Erschließungs- oder Ausbaukosten

Erschließungskosten fallen an, wenn eine Straße erstmalig mit allem was dazu gehört (Gehsteig, Beleuchtung, etc.) gebaut wird, meist in einem Neubaugebiet. Die hier anfallenden Erschließungsbeiträge werden ausschließlich auf die damit erschlossenen Grundstücke umgelegt. Hier gibt es durch die Einführung des wkB keine Änderungen.

Von Ausbaukosten spricht man, wenn eine bestehende Straße wesentlich verbessert wird. Dies kann durch eine Erneuerung, eine Erweiterung (flächenmäßige Vergrößerung), einen Umbau (technische Veränderung) oder eine Verbesserung (z. B. Errichtung einer Beleuchtung) der Verkehrsanlage geschehen. Diese wurden in der Vergangenheit ähnlich wie die Erschließungskosten nur über die Grundstücke, die an der Ausbaumaßnahme lagen, abgerechnet. Damit ist am 31.12.2023 endgültig Schluss.

wiederkehrender Beitrag

Die bei einer Ausbaumaßnahme entstehenden Kosten werden nun auf alle Grundstücke, die in der Abrechnungseinheit liegen, verteilt. Dabei wird davon ausgegangen, dass jeder, der darin ein Grundstück besitzt, die Möglichkeit hat, das Straßennetz auch zu nutzen.

Beitragsfähig sind Grunderwerbskosten mit allen Nebenkosten, die Bereitstellung gemeindeeigener Flächen, die Freilegung von Flächen und die Herstellungskosten z. B. für Straßen, Gehwege und Beleuchtung. All diese Kosten gehen in die Bemessungsgrundlage für den wkB ein.

Die Höhe richtet sich nach der Grundstückgröße, der Anzahl der Vollgeschosse der Gebäude auf dem Grundstück und der Art der Nutzung, z. B. teilweise oder ausschließlich gewerblich. Die beitragspflichtige Grundstückstiefe wird im Regelfall auf 40 Meter begrenzt, Ausnahmen sind aber möglich.

Der wkB wird nur in den Jahren erhoben, in denen tatsächlich Ausbaukosten angefallen sind. Er ist also keine Spardose der Gemeinde. Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Straßen gehen wie bisher zu Lasten der Kommune.

Verschonungsregeln

Sollten in der Vergangenheit Erschließungs- oder Ausbaubeiträge gezahlt worden sein, greifen abhängig von der Nutzungsdauer der Verkehrsanlage und dem Umfang der Belastung Verschonungsregeln, d. h. das Grundstück ist nicht beitragspflichtig.

Diese betragen bei einem Vollausbau 20 Jahre, bei reinem Fahrbahnausbau 15 Jahre, beim Gehwegausbau 10 Jahre und bei kleineren Maßnahmen wie etwa dem Ausbau der Beleuchtung 5 Jahre. Maßgeblich ist die Abrechnung der Baumaßnahmen.

Abrechnungsgebiete

In einer Kommune von der Größe Hermeskeils wundert es nicht, wenn einzelne Abrechnungseinheiten gebildet werden müssen. Im Folgenden wird hierauf und auf einige Besonderheiten, die hier entstehen können, eingegangen.

Stadtgebiet Hermeskeil

Hier handelt es sich um ein zusammenhängendes Gebiet, das durch keine Zäsuren wie etwa Bahnlinien oder Flüsse getrennt wird. Daher wird es zu einer einheitlichen Abrechnungseinheit zusammengefasst. Zum Adrian und dem ehemaligen Felke-Gelände sind noch Fragen zu klären. Das gleiche gilt für die Anlieger der Straße an der Kaserne.

Sollte hier eine Straße ausgebaut werden, sind alle hier liegenden Grundstücke beitragspflichtig. Das bedeutet, dass wahrscheinlich öfter einmal ein wkB fällig wird, dieser sich aber in einem überschaubaren Rahmen hält. Eine Ausnahme gilt hier etwa für die Anlieger der Bahnhofstraße. Die wurde 2015 abgerechnet, die Anlieger müssen deshalb erst ab 2035 zahlen.

Stadtteil Abtei

Bei Abtei handelt es sich um ein zusammenhängendes Wohngebiet, das Von der Stadt und dem Gewerbegebiet „Römerstraße durch eine Bundesstraße getrennt ist.

In Abtei werden die Anlieger des Waldfriedens, der 2019 abgerechnet wurde, bis Ende 2038 von Beiträgen verschont. Interessant wird es, sollte der Köhlerweg ausgebaut werden. Der wurde seinerzeit von den Anliegern in Eigenregie ausgebaut. Ob und wie hier ein Ausbau durch die Stadt abgerechnet werden kann, Ergebnis offen. Einen weiteren Sonderfall stellt die Straße Zum Hellgott dar. Die Straße selbst liegt auf städtischer Gemarkung, die Grundstücke jedoch gehören zu Geisfeld. Wenn hier einmal ausgebaut werden sollte wird es spannend.

Stadtteil Höfchen

Auch hier handelt es sich um ein zusammenhängendes Wohngebiet. Eine Zusammenlegung mit dem Lascheider Hof ist wegen der Bundesstraße, die beide Stadtteile trennt, nicht möglich.

Stadtteil Lascheider Hof

Siehe hier die Ausführungen zum Höfchen.

Weil es sich hier um eine einzige Straße handelt, dürften die finanziellen Auswirkungen beim Ausbau die gleichen sein wie bei einer Einzelabrechnung.

Industriegebiet Grafenwald

Das Industriegebiet ist durch Außenbereichsflächen vom Stadtgebiet getrennt. Außerdem ist der Ausbaucharakter der Straßen grundsätzlich höher als in Wohngebieten.

Gewerbegebiet Römerstraße

Hier gilt das Gleiche wie im Grafenwald.

Insgesamt gilt in allen Abrechnungsgebieten, dass im Falle eines Ausbaus in jedem Fall noch Einzelheiten zu klären sind.

Außenbereichsgrundstücke

Außenbereichsgrundstücke sind grundsätzlich beitragsfrei.

Gemeindeanteil

Wie vorher auch wird auch die Gemeinde an den Kosten der Bürger beteiligen. Der Gemeindeanteil wird jetzt aber, und das für alle Abrechnungsgebiete, im Vorfeld festgelegt und soll mindestens 20 Prozent betragen. Dadurch entfallen die teilweiseunsachlich geführten Diskussionen, welche Straße jetzt mehr und welche wenige von Durchgangs- oder Anliegerverkehr betroffen ist.

Der Gemeindeanteil soll, so der Stadtrat zustimmt, für alle Abrechnungsgebiete auf 30 Prozent festgelegt werden. (PaGe)