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Rund um Hermeskeil
Ausgabe 43/2022
2 - Hermeskeiler Stadtnotizen
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Wird das Café Kallido in Hermeskeil zum Hotel erweitert?

Bestandsgebäude

Baulücke

Familie Bier möchte ihr Gebäude erweitern

Die Genehmigungsbehörde sieht ein Problem bei der vorliegenden Planung. Dennoch stehen die Chancen nicht schlecht, dass das Projekt umgesetzt wird.

Die Diskussion um ein weiteres Hotel in Hermeskeil, neben dem bestehenden Hotel Jakobs, dauert seit Jahren an. Die Familie Bier hat im Jahre 2018 die Geschäfts- und Wohnhausimmobilie in der Kranicherstraße erworben, wo jahrzehntelang Bäckerbetriebe ansässig waren. Derzeit betreiben Biers die Immobilie als Bäckerei, Gastronomie, Veranstaltungsort, aber auch als Übernachtungsbetrieb mit derzeit sechs Zimmern. Das Gebäude haben die selbstständigen Bauunternehmer interessant und stilvoll renoviert, so dass bereits augenscheinlich eine Aufwertung der Ecke Kranicherstraße/Eschelborn gegeben ist. Steht man vor der Bestandsimmobilie erblicken aufmerksame Besucherinnen und Besucher eine Baulücke, die die umtriebigen Brüder dazu brachte, den Bestandsbau erweitern zu wollen. Anfang diesen Jahres haben Biers dann bei der Genehmigungsbehörde, Kreisverwaltung Trier-Saarburg, eine Bauvoranfrage eingereicht, die vorsieht, dass die Baulücke innerhalb der Kranicherstraße komplett geschlossen wird. Ein zweigeschossiges Gebäude nebst Staffelgeschoss soll barrierefrei errichtet werden. Im hinteren Bereich ist bereits ein Flachbau vorhanden, der um eine Etage aufgestockt werden soll, so dass die Immobilie letztlich 30 Zimmer zählt. Marc und Daniel Bier sehen sich der Region verpflichtet. Der angestrebte Neubau soll die Herkunft und Region widerspiegeln. „Wir sind eine Holzregion, so dass wir viel mit Holz arbeiten werden“ so die Ausführung von Marc Bier. Bruder Daniel ergänzt: „Bereits jetzt setzen wir gastronomisch fast ausschließlich auf die Region. So wollen wir es auch weiterhin handhaben.“

Nachdem man der Kreisverwaltung alle Unterlagen eingereicht habe, sah man dem Genehmigungsverfahren eigentlich positiv entgegen, da die Kreisverwaltung positive Signale gesendet habe, erläutert Daniel Bier. Erst als nichts mehr passierte, habe man nachgefragt. Die Brüder waren völlig entgeistert, als die Kreisverwaltung der Auffassung war, dass eine Genehmigung nicht erteilt werden könne, weil das Gesamtpaket nicht in die Umgebung passe. Das Vorhaben füge sich nicht im Sinne des § 34 Baugesetzbuch in die bereits vorhandene Bebauung. Gleichzeitig teilte jedoch die Kreisverwaltung den Investoren mit, dass das Problem mit einem sogenannten vorhabenbezogenen Bebauungsplan in den Griff zu bekommen sei. Hierbei handelt es sich um eine Sonderform des Bebauungsplans.

Extra

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan unterscheidet sich vom „normalen“ Bebauungsplan in verschiedenen Punkten. Dies liegt hauptsächlich in der Tatsache begründet, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan die Verwirklichung eines konkreten Bauvorhabens eines einzelnen Investors ermöglicht und demgegenüber der „normale“ angebotsorientierte Bebauungsplan für jedermann gilt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan kann deutlich detailliertere Festsetzungen enthalten als ein gewöhnlicher Bebauungsplan. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist hierbei nicht auf den Festsetzungskatalog des § 9 BauGB beschränkt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan kann oftmals deutlich schneller als ein gewöhnlicher Bebauungsplan verwirklicht werden, da das Vorhaben von Anfang an klar umrissen ist. Bei Erfüllung der Voraussetzungen kann die Aufstellung eines formbezogenen Bebauungsplanes auch im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden. Dieses Instrument des Städtebaurechts hat seinen Ursprung in der DDR. Ins BauGB wurde es zunächst nur für die neuen Bundesländer und befristet für das gesamte Bundesgebiet aufgenommen, hiernach jedoch unbegrenzt in das BauGB und das allgemeine Städterecht integriert. Das Nähere zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird in § 12 BauGB geregelt.

Alternativplanung gestartet

Um das Projekt doch noch auf dem üblichen Weg genehmigt zu bekommen, hat Marc Bier eine Alternativplanung des Anbaus gezeichnet, die der Auffassung der Kreisverwaltung augenscheinlich mehr entspricht. Daniel Bier gefällt die Planungszeichnung sogar besser als die ursprüngliche, weil sie lockerer und offener ist. Die Familie Bier hofft nun, mit dieser Alternative alsbald die erhoffte Baugenehmigung zu erhalten, auch wenn hierdurch 3 Zimmer wegfallen. Für Daniel und Marc Bier wäre es ein Leichtes, anderenorts ihr Projekt zu verwirklichen. „Dies kommt aber für uns nicht in Frage, weil wir uns der Region verbunden fühlen“ so Daniel Bier. (ChKr)