Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat die Bundesregierung den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen beschlossen. Demnach müssen ab Januar 2024 in den meisten Neubauten Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie eingebaut werden. Für alle anderen Gebäude gelten Übergangsfristen und verschiedene technologische Möglichkeiten. Dennoch bestehen aufgrund der häufigen Entwurfsänderungen des GEG viele Unsicherheiten und
offene Fragen bei den Hausbesitzern. Muss ich meine Heizung austauschen? Wie soll ich in Zukunft am besten heizen? Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Im Rahmen der Veranstaltung am Mittwoch, dem 22. November um 18:30 Uhr im Rathaus Hermeskeil informiert Achim Ohlmann, Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, speziell über die Neuerungen des beschlossenen Gebäudeenergiegesetzes 2024 und was diese für den Weiterbetrieb der eigenen Heizung bedeuten. So wird die Frage beantwortet, ob man seine
Heizung austauschen muss, welche geltenden Fristen zur Umrüstung auf eine erneuerbare Wärmeversorgung bestehen und wo sowie in welcher Höhe mögliche Fördermittel für die Umstellung beantragt werden können. Zusätzlich wird ein Überblick zu aktuellen Heiztechniken (NT- Ready) sowie gesetzeskonformen Alternativen gegeben.
Die Veranstaltung ist kostenlos und eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an den Klimaschutzmanager der Verbandsgemeinde Hermeskeil Axel Thomas, Tel. 06503 809-184, a.thomas@hermeskeil.de