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Rund um Hermeskeil
Ausgabe 47/2022
Briefe an RuH
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IG Rettet den Hochwald

Zahnlose Naturschutzbehörde?

„Windräder im Wald stellen eine tödliche Gefahr für Fledermäuse dar. Sie werden deshalb von der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) der Kreisverwaltung nur genehmigt, wenn die Betreiber Auflagen beim Betrieb einhalten. Die Einhaltung zu kontrollieren, ist wiederum Sache der UNB. Wir haben den Eindruck, dass sie zwar Auflagen verhängt, diese aber nicht mit Nachdruck durchsetzt,“ meint die IG Rettet den Hochwald.

So hat die UNB dem Betreiber der Rascheider Windräder auferlegt, Abschaltungen zum Schutz der Fledermäuse (sog. Fledermausmonitoring) vorzunehmen. Diese sind zu dokumentieren. Die für alle sechs Windräder erfassten Daten waren für das Jahr 2020 spätestens „bis zum 15. Januar 2021 inklusive fachlicher Beurteilung und gutachterlicher Empfehlung des Fledermaussachverständigen der UNB vorzulegen", heißt es im Genehmigungsbescheid.

„Weil wir uns auch nach einer Genehmigung für den Naturschutz einsetzen, wollten wir erstmals im Frühjahr 2021 diesen Bericht im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes einsehen. Zu unserer Verblüffung lag er aber der UNB nicht vor“, klagt die IG Rettet den Hochwald.

Auf Grund der coronabedingten Kontaktbeschränkungen konnte der Ausbau der Aufzeichnungsgeräte sowie der darin enthaltenen SD-Speicherkarten leider nur mit deutlichem zeitlichem Verzug erfolgen, da der Windenergieanlagenhersteller VESTAS auf Grund der Kontaktbeschränkungen eine Begleitung des von uns beauftragten Fledermausgutachters zum Ausbau der Geräte verweigerte,“ schrieb der Windradbetreiber JADE zur Begründung der UNB. „Die Vorlage des finalen Berichts werde voraussichtlich Mitte Mai 2021 möglich sein.“ JADE stimmte gleichzeitig der Weitergabe der Ergebnisse an die IG Rettet den Hochwald ausdrücklich zu.

„Unsere Rückfrage, ob trotz der fehlenden Aufzeichnungsgeräte vom ersten Tag der Inbetriebnahme an die Windräder mit Billigung der UNB nachts liefen und damit Fledermäuse zu Tode kamen, wiegelte die UNB mit dem Verweis auf die Zusage des Betreibers Jade ab: Die Abschaltungen an allen sechs Windrädern seien jeweils ab dem 15. März bzw. ab dem Tag der Inbetriebnahme umgesetzt worden,“ so die UNB.

„Doch selbst jetzt, eineinhalb Jahre später, kann die UNB uns noch immer keinen Einblick gewähren, weil sie anscheinend die geforderten Daten und den Bericht für das Betriebsjahr 2020 noch immer nicht hat! Unser Eindruck ist, der UNB fehlt der Biss, ihre Auflagen zum Schutz der Natur auch durchzusetzen. Denn auch für das Betriebsjahr 2021 fehlen die Daten und der Bericht, obwohl sie bis Februar 2022 hätten vorliegen müssen. Uns fehlt damit jedes Vertrauen in das Handeln der UNB des Kreises,“ beklagt sich die IG.

Wenn die UNB als Voraussetzung für ihre Genehmigung Auflagen festsetze, müsse sie deren Einhaltung auch kontrollieren und bei Nichteinhaltung die Genehmigung zurückziehen, fordert die IG. Sonst würden Fledermäuse entweder von den kreisenden Rotoren erschlagen oder ihre Lungen platzten durch den Unterdruck, der bei den Windrädern entsteht.

IG Rettet den Hochwald