Der Ortsgemeinderat Bescheid kam am vergangenen Donnerstag zu seiner jüngsten Sitzung zusammen. Unter der Leitung von Ortsbürgermeisterin Nastja Raabe-Roschlaub wurden Änderungen an der Friedhofssatzung und dem Bebauungsplan beschlossen. Außerdem informierte sie über den aktuellen Sachstand beim Windpark Mehringer Höhe.
Zu Beginn informierte die Ortsbürgermeisterin über den aktuellen Stand des Repowerings der Bescheider Windkraftanlagen im Windpark Mehringer Höhe. Die alten Anlagen sind inzwischen vollständig abgebaut. Derzeit laufen archäologische Grabungen auf dem Gelände. Parallel dazu werden die Verträge für notwendige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorbereitet, um die weiteren Planungsschritte abzusichern.
Anpassung der Friedhofssatzung
Ein zentraler Tagesordnungspunkt war die Überarbeitung der Friedhofssatzung. Die bisherigen Ruhezeiten für Erdgräber von 30 Jahren wurden angesichts der Änderung des Landes-Bestattungsgesetzes auf künftig 20 Jahre festgelegt. Für Urnengräber beträgt die Ruhezeit 15 Jahre.
Hintergrund dieser Entscheidung sind die gesetzlichen Vorgaben des rheinland-pfälzischen Bestattungsgesetzes, das Mindestruhezeiten von 15 Jahren für Erdbestattungen und 5 Jahren für Feuerbestattungen vorsieht. Die Gemeinde passt damit sowohl die Ruhezeiten neu zu erwerbender Grabstätten als auch jene für Urnenbeisetzungen in bestehenden Reihengräbern an.
Neu ist zudem ein als Naturbegräbnisstätte ausgewiesenes Urnenfeld mit zentraler Stele. Künftig werden dort die Namensschilder der Verstorbenen angebracht, die von der Gemeinde graviert werden. Auch die Gebühren für den Grabaushub mussten aufgrund deutlich gestiegener Kosten angepasst werden.
Anschaffung eines Rollgerüsts
Der Gemeinderat stimmte außerdem der Anschaffung eines Rollgerüsts zu. Am Sportplatz steht die Sanierung der Grillhütte an, für die das Gerüst benötigt wird. Zusätzlich plant die Gemeinde, beim Abriss des Bürgerhauses – das Anfang kommenden Jahres für eine umfassende Sanierung geschlossen wird – Eigenleistungen einzubringen.
Bebauungsplan Neubaugebiet „Bei den Apfelbaumfeldern"
Im Rahmen der ersten Änderung des Bebauungsplans für das Neubaugebiet „Bei den Apfelbaumfeldern“ befasste sich der Rat mit den bislang zulässigen Höhen für Abgrabungen und Aufschüttungen. Die bisher festgelegten 1,50 Meter erwiesen sich aufgrund der Geländesituation als zu gering. Die zulässige Höhe soll daher auf 2 Meter angehoben werden. Sollte die Anpassung nach der Offenlage bestätigt werden, können künftige Bauherren von mehr Planungsspielraum profitieren. (LeWe)