Es ist - wie so oft - wieder einmal zu viel Alkohol im Spiel gewesen. Bei einer Stufenparty, die in der Halle eines Hochwalddorfs stattfindet, sitzt ein 16-Jähriger zu später Stunde auf einem Tisch und hört der Musik zu. Da kommt ein 20-Jähriger auf ihn zu und versetzt ihm unversehens eine „Kopfnuss“. Die Lippen platzen auf, zwei Zähne wackeln und tun weh. Zuhause verarztet den Jungen seine Mutter, macht Fotos und am nächsten Morgen erstattet sie Anzeige gegen den Täter, der nun wegen Körperverletzung neben seinem Verteidiger auf der Anklagebank sitzt.
„Ich weiß nicht mehr, warum ich das gemacht habe“, sagt er und ergänzt, er sei betrunken gewesen. Er habe an dem Abend mehr Alkohol zu sich genommen als sonst, vor allem „durcheinander“. An die Tat kann er sich so gut wie nicht erinnern. „Es ist Sch... gelaufen und es tut mir leid“, sagt er und entschuldigt sich im Gerichtssaal förmlich bei seinem Opfer. Dessen Wunden sind inzwischen verheilt, aber der Zahnarzt hat gesagt, es sei durchaus möglich, dass die beiden lädierten Zähne noch irgendwann absterben könnten.
Der Angeklagte ist kein „Schlägertyp“, ein eher schmächtiger junger Mann. Er macht eigentlich einen guten Eindruck, was die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe bestätigt, die ihn als „im Gespräch sehr höflich“ bezeichnet. Er lebt auch in geregelten Verhältnissen, hat eine gute Ausbildungsstelle und hofft, dass er von der Firma anschließend übernommen wird. Weil sie noch eine gewisse Reifeverzögerung sieht, hält sie das Jugendstrafrecht noch für anwendbar.
Der Staatsanwalt hält dem jungen Mann zugute, dass er die Tat gestanden und auch sein Fehlverhalten eingesehen hat. Er ist auch nicht vorbestraft und hat sich bei seinem Opfer entschuldigt. Deshalb sei eine Verwarnung ausreichend, verbunden mit der Auflage dem 16-Jährigen ein Schmerzensgeld von 300 € zu zahlen. Der Verteidiger, der noch einmal betont, sein Mandant habe an dem Abend „ziemlich viel getankt“ und sei so betrunken gewesen, „dass er das gar nicht mehr auf die Reihe gekriegt“ habe, meint, 200 € seien auch genug.
Damit stößt er bei Richterin Buchenberger allerdings auf taube Ohren. Sie hält die 300 € für angemessen, der junge Mann kann sie in monatlichen Raten zu 50 € abstottern. Auch die Kosten des Verfahrens muss er tragen. Es sei ja nicht nur eine Ohrfeige gewesen, sondern eine Verletzung, die noch Nachwirkungen haben könne, stellt sie fest und ermahnt den Mann: „Wenn Sie durch Alkohol aggressiv werden, sollten Sie nur so viel trinken, dass Sie noch wissen, was Sie tun.“
Nachdem der Angeklagte und der Staatsanwalt erklärt haben, dass sie auf ein Rechtsmittel gegen das Urteil verzichten, ist es sofort rechtskräftig.