Titel Logo
Rund um Hermeskeil
Ausgabe 50/2022
1 - Titelseite
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Gemeinderat Neuhütten beschließt den wiederkehrenden Beitrag

Neue Benutzungsordnung für das Bürgerhaus Muhl

Zur letzten Sitzung im Jahr 2022 hatte Ortsbürgermeister Peter Koltes den Gemeinderat Neuhütten am Donnerstag vergangener Woche ins Bürgerhaus eingeladen. Als herausragendes Thema stand die Einführung des wiederkehrenden Beitrages für die Gemeinde Neuhütten zur Beratung und Beschlussfassung an. Weitere Tagesordnungspunkte waren u. a. der Bebauungsplan „Dollberg Ferien“, die Benutzungsordnung des Bürgerhauses Muhl und die FTTH-Erschließung des Unterdorfes durch die Westnetz GmbH.

Die Einführung des wiederkehrenden Beitrages (WKB) rückt für alle Gemeinden in Rheinland-Pfalz näher, auch für die Gemeinden in der VG Hermeskeil. Durch die Änderung des Kommunalen Abgabengesetzes im Mai 2020 fordert der Gesetzgeber die flächendeckende Einführung der WKB bis zum 01. 01. 2024. In einigen Gemeinden hat man den WKB bereits eingeführt, so auch in der Nachbargemeinde Züsch (s. RuH 49/2022), andere Gemeinden müssen folgen. In Neuhütten sind alle Altmaßnahmen beitragsmäßig abgeschlossen und es laufen zurzeit keine Ausbautätigkeiten. Daher ist nach Meinung des Gemeinderates jetzt der optimale Zeitpunkt, das Beitragssystem von Einmalbeiträgen auf wkB rückwirkend zum 01. 01. 2022 umzustellen. Zudem wurden die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Neuhütten in einer Einwohnerversammlung am 15. 09. 2022 über die gesetzliche Neuerung informiert. Daher ist der Rat der Empfehlung der Verbandsgemeindeverwaltung einstimmig gefolgt und führt den WKB auf den 01. 01. 2022 ein, die Einmalbeiträge haben ausgedient. Als Bemessungsgrundlage für den WKB werden die Grundstücksgröße und ein Vollgeschosszuschlag zugrunde gelegt. Von den anfallenden Ausbaukosten wird die Gemeinde einen Anteil von 25 Prozent übernehmen, so der Ratsbeschluss. Die restlichen Kosten werden auf alle Grundstückseigentümer in der Ortslage verteilt, bei der Flächenberechnung wird eine Grundstückstiefe von 35 m zugrunde gelegt, bei Hinterbebauung in zweiter Reihe 70 m. Hinzu kommt ein sog. Vollgeschosszuschlag, für die ersten beiden Vollgeschosse beträgt dieser 40 Prozent, für alle weiteren Geschosse 20 Prozent. Beschlossen wurde auch eine Verschonungsregelung, bei Vollausbau der Verkehrsanlage 20 Jahre, bei Fahrbahnausbau 15 Jahre, d. h., wer in diesem Zeitraum Ausbaubeiträge gezahlt hat, wird verschont. Grundsatz des WKB ist das Solidarprinzip bzw. die Solidargemeinschaft, es zahlen alle Anlieger im Abrechnungsgebiet gleichermaßen, wobei Neuhütten und Muhl getrennt als zwei Abrechnungseinheiten behandelt werden.

Weitere Beschlüsse

Der Bebauungsplan “Dollberg Ferien“ soll auf den Weg gebracht werden. Einem Durchführungsvertag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde zugestimmt.

Für das Bürgerhaus in Muhl ist eine neue Benutzungsordnung beschlossen worden, diese ist erforderlich geworden, da sich im Bürgerhaus einiges geändert hat, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung im Zusammenhang mit dem Nationalpark Hunsrück-Hochwald.

Die Westnetz GmbH will das Unterdorf mit Glasfaser erschließen, es muss aber eine Mindestanschlussquote von 40 % vorliegen. Zu diesem Thema wird es noch eine Info-Veranstaltung geben, der Ortsbürgermeister wird mit der Westnetz zeitnah eine unverbindliche Absichtserklärung abschließen.

Informationen des Obm

Zur Außengebietsentwässerung hat am 30. 11. ein Ortstermin stattgefunden. In der KiTa Max und Moritz werden kindgerechte Toilettenanlagen eingebaut, Baubeginn Anfang 2023. Das Flurbereinigungsverfahren wird in Angriff genommen. Bei der Brennholzversorgung der Nationalparkgemeinden kann jeder Haushalt 7 fm Laubhartholz erhalten, Mehrmengen als Nadelholz, das gilt auch für Neuhütten. Die nächste Ausgabe der Dorfzeitung erscheint im Januar 2023. bb