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Rund um Hermeskeil
Ausgabe 50/2023
2 - Hermeskeiler Stadtnotizen
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Leistungsänderung der Pflegekassen ab 01.01.2024

Erhöhung von Pflegegeld und Pflegesachleistung

Ab Januar 2024 ändern sich die Leistungen der Pflegekasse für Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2

Das Pflegegeld, das an Pflegebedürftige ausgezahlt wird sowie die Pflegesachleistungen, die für die Nutzung eines Pflegedienstes zur Verfügung stehen, werden um rund fünf Prozent angehoben. Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen sollen durch eine Anhebung des Leistungszuschlags zur Finanzierung der pflegebedingten Kosten ebenfalls entlastet werden. Der eigene Anteil an diesen Kosten verringert sich dadurch. Weiterhin gibt es Änderungen bei den Leistungen zur Entlastung von pflegenden Angehörigen bei der Pflege von Kindern. Zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und bei Fragen rund um das Thema Pflege berät der Pflegestützpunkt in Hermeskeil. Dort gibt es Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen, bei Unklarheiten zu sozialversicherungsrechtlichen Ansprüchen sowie bei der Organisation notwendiger Hilfen, um die Pflege zu Hause sicherzustellen.

Der Pflegestützpunkt Hermeskeil ist zuständig für die Verbandsgemeinde Hermeskeil und das Gebiet der ehemaligen Verbandsgemeinde Kell am See und ist telefonisch zu erreichen unter der 06503/95 22 750 oder der 06503/95 22 751.