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Rund um Hermeskeil
Ausgabe 51/2025
3 - Aus den Hochwaldgemeinden
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Arbeitssitzung mit kleinen Geschenken

Ortsgemeinderat Naurath/Wald verabschiedet Forsthaushalt 2026

Der Forst hatte mit drei Themen Hauptanteil an der Gemeinderatssitzung am Montag, dem 8. Dezember. Beschlossen wurde auch der Bebauungsplan für die Freiflächen-Photovoltaik und die Unterstützung der Initiative „Jetzt reden WIR – Ortsgemeinden stehen auf!“. Der Anbau am Bürgerhaus erhält einen neuen Anstrich und die Spülmaschine wird ersetzt. Die kommunale Wärmeplanung ist nur dezentral möglich.

Revierförsterin Tamara Teufel hatte viel zu berichten. Sie trug zunächst den Jahresabschluss 2024 vor. 12.186 € kommen der Gemeindekasse zugute. Im Ergebnis sind das allerdings 20.496 € weniger als geplant. Grund dafür war, dass der Borkenkäfer weniger Schaden verursacht hat als angenommen. Vorteil dabei: Der Kostenansatz für die Waldbegrünung (6.000 €)musste dabei nicht ausgeschöpft werden. Naturverjüngung und vorausgegangene Bepflanzung machten nur eine ergänzende Klumpenpflanzung in Höhe von 600 € erforderlich. Der aktuelle Stand des laufenden Jahres erreicht vermutlich ein Plus von ca. 8.800 €. Das sind ca. 2.000 € mehr als geplant.

Der Forstwirtschaftsplan für kommendes Jahr sieht im Wesentlichen folgende Ausgaben vor:

- Waldschutz gegen Wild 5.200 €

- Verkehrssicherung, Umweltvorsorge und Wegebau 18.200 €

- Revier-/technische Produktionsleitung und Sonstiges 10.900 €

- Infrastruktur um den Wald 7.270 €

Dem stehen Einnahmen aus dem Fördermittelfond „Klima angepasstes Waldmanagement“ in Höhe von 18.100 € und dem Verkauf der geplanten Holzernte von voraussichtlich ca. 61.600 € gegenüber. Für 2026 wird somit ein forstliches Betriebsergebnis von ca. 21.200 € erwartet. Brennholz wird wieder im Versteigerungsverfahren, bevorzugt an Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Naurath, angeboten. Die Verkaufspreise pro Festmeter wurden auf 65 € für Hartholz und 50 € für Nadelholz festgelegt.

Das Forsteinrichtungswerk für die Gemeinde war neu aufzustellen. Es bildet die mittelfristige Planung (10 Jahre) im Forstmanagement ab und hat zum Ziel, nachhaltige und langfristige Holzerträge zu sichern und dabei alle Funktionen des Waldes angemessen zu berücksichtigen. Revierförsterin Teufel erläuterte den Ratsmitgliedern die Inhalte des Werkes und die Parameter für die Ermittlung der Erntemengen. Im Ergebnis werden Betriebsplan sowie Flächen- und Kartenwerk erstellt. Das erfolgt zu 100% durch externe Stellen.

Freiflächen-Photovoltaikanlage

Nachdem das Thema 2022 vorläufig auf Eis gelegt worden war, kann man nun endlich zur Realisierung schreiten. Der Planentwurf lag im September offen. Sage und schreibe 67 Stellen mussten angeschrieben werden (Anm.: „gelobt sei St. Bürokratius!“). Die vorgetragenen Einwände wurden in der Sitzung vom Planungsbüro vorgetragen. Die meisten davon konnten zurückgewiesen werden. Der Verlust von Nahrungshabitaten für Greifvögel und das Vorkommen der Feldlerche sowie der ausreichende Abstand zu den Waldrändern (mindestens 30 m) werden bei der Umsetzung der Planungen berücksichtigt. Eine Streuobstwiese wird als geschütztes Biotop aus der Planung herausgenommen. Die Verwaltung der VG wird nun beauftragt, die aktualisierte Planung bei der Kreisverwaltung einzureichen. Wenn alles normal läuft, ist der Baubeginn im Herbst 2026 vorgesehen. Anfang Sommer 2026 soll nach Terminvorschlag durch die Gemeinde eine Info-Veranstaltung stattfinden.

Bürgerhaus

Im Rahmen der Aufwertung des Bürgerhauses als Startpunkt der Traumschleife „5-Täler-Tour“ wurde eine Zuwendung in Höhe von 5.520 € gewährt. Sie wird für einen Neuanstrich des Anbaus verwendet. Die restlichen ca. 4.000 € dafür können laut Mitteilung der Verwaltung noch verausgabt werden. Außerdem wird ein neue Spülmaschine angeschafft.

Sonstiges

- Die Ermittlungen zur kommunalen Wärmeplanung haben ergeben, dass auf Grund der zu hohen Kosten für eine zentrale Lösung nur dezentrale Lösungen empfohlen werden.

- Der Gemeinderat beschloss die für Naurath entfallende Summe für die vorläufige Beteiligungan den Kosten für die Kindertagesstätten in Höhe von 12.960 € an die Kreisverwaltung zu bezahlen. Sollte das anhängige Gerichtsverfahren im Urteil anders ausfallen, werde, ob Einspruch eingelegt wurde oder nicht, im Zuge der Gleichbehandlung aller Gemeinden Geld zurückbezahlt. (BäR)