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Rund um Hermeskeil
Ausgabe 7/2026
Aus dem Gerichtssaal
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Die „Verzweiflungstaten“ kommen die Angeklagte teuer zu stehen

Schülerinnen und Schüler einer 8. IGS-Klasse erwarten an diesem Morgen mit Spannung die Verhandlung im großen Sitzungssaal des Hermeskeiler Amtsgerichts. Die Angeklagte, eine Frau Anfang 30, die neben ihrer Pflichtverteidigerin sitzt, macht einen etwas verschüchterten Eindruck und was der Staatsanwalt ihr vorwirft, ist keine Bagatelle. Bei gewerbsmäßigem Betrug sieht das Strafgesetzbuch als Mindeststrafe sechs Monate Freiheitsentzug vor; mit einer Geldstrafe ist es nicht mehr getan.

Die Frau, alleinerziehende Mutter von zwei Kindern, gerät nach der Trennung von ihrem Partner in eine prekäre finanzielle Situation, die sie nun unter Tränen schildert. „Aus lauter Verzweiflung“, wie die Verteidigerin sagt, kommt sie auf die Idee, mit ebay-Handel Geld zu verdienen. Das Fatale dabei: Sie hat überhaupt nichts zu verkaufen. Die Waren, die sie online anbietet – Computerteile, Mobiltelefone, Spielekonsolen u.a. -, gibt es gar nicht. Über mehrere Monate hinweg gelingt es ihr so tatsächlich, von gutgläubigen Kaufinteressenten Geld zu erhalten, ohne dass sie etwas liefert. Einmal verschickt sie ein Paket mit Zeitungspapier... Insgesamt sind es 2400 Euro, die so zusammenkommen, ehe die Sache auffliegt. Die Angeklagte hat – wie sie auf Frage von Amtsgerichtsdirektorin Sarah Weber erklärt – Schulden in einer Höhe, die ihr nicht einmal bekannt ist. Letztes Jahr hat sie die eidesstattliche Versicherung (früher Offenbarungseid genannt) abgegeben. Sie gibt auch die Straftaten ohne Umschweife zu – was bleibt ihr in Anbetracht der Beweislage anderes übrig.

Es sind vier Anklagen, die gegen die Frau erhoben werden, die beiden ersten laut Staatsanwalt wegen „einfachem“, die übrigen wegen gewerbsmäßigem Betrug. Insgesamt zehn Fälle sind zusammengekommen. Richterin Sarah Weber weist allerdings darauf hin, dass sie in Anbetracht der Umstände nur im ersten Fall von einfachem Betrug ausgeht. Aus dem Bundeszentralregister liest sie insgesamt vier Einträge vor, alle ebenfalls wegen Betrugs. Das spricht natürlich nicht gerade für die Angeklagte.

Das Plädoyer des Staatsanwalts fällt dennoch eher gnädig aus. Die Angeklagte habe die Betrugsfälle zugegeben und mit ihrer finanziellen Not erklärt. Das Geständnis sei „von einem hohen Wert“, weil es dem Gericht viel Arbeit erspart habe. Es hätten sonst wahrscheinlich Zeugen aus ganz Deutschland geladen und vernommen werden müssen. Es handele sich auch nicht um sehr hohe Beträge. „Der Gesamtschaden ist überschauber“, sagt der Ankläger. Für die ersten Taten beantragt er eine Gesamtstrafe von zehn Monaten, für die übrigen (gewerbsmäßigen) eine solche von einem Jahr und vier Monaten. Seiner Ansicht nach können beide Strafen zur Bewährung ausgesetzt werden, weil die Angeklagte „in zwar schwierigen, aber geordneten Verhältnissen lebt“.

Die Verteidigerin schließt sich dem voll an. Sie hält die Strafen für „moderat, angemessen und fair“. Das sieht sogar die Angeklagte in ihrem letzten Wort ebenso. Und deshalb ist es keine Überraschung, dass das Urteil genauso ausfällt. Auch Richterin Sarah Weber setzt die Strafe zur Bewährung aus, wobei sie ausdrücklich das Geständnis hervorhebt: „Das hat dem Gericht großen Aufwand erspart“, sagt sie. Sie berücksichtigt auch, dass die Angeklagte in geordneten Verhältnissen lebt, sich um ihre beiden Kinder kümmert und nach ihren Angaben in Kürze eine Vollzeitstelle antreten wird, mit der sie den Lebensunterhalt für sich und die Kinder bestreiten kann. Am Ende verzichten beide Seiten – Staatsanwalt und Angeklagte – auf ein Rechtsmittel, so dass das Urteil sofort rechtskräftig wird. (WIL-)