Es ist jetzt genau 60 Jahre her, dass im Anschluss an die Sitzung des Hermeskeiler Gemeinderats1 vom 25. Februar eine Überschrift in RuH Nr. 10/1966 aufhorchen lässt. „Wird die Personalunion beendet?“ heißt es da, und im Bericht folgt eine Erklärung des Amtsbürgermeisters2 Alois Bier, der in Personalunion auch Bürgermeister der Gemeinde Hermeskeil ist, die folgenden Wortlaut hat:
„Die Amtsvertretung3 hat in den letzten Sitzungen festgestellt, daß der Amtsbürgermeister durch die Personalunion bei dem unvorhersehbaren Anwachsen der Gemeinde Hermeskeil4 und den vielen Aufgaben, die ihm als Amtsbürgermeister und Bürgermeister von Hermeskeil in den 15 Gemeinden gestellt sind, überfordert ist und daß dies sich auf die Dauer zum Nachteil der Gemeinden auswirkt. Sie fordert deshalb durch Beschlüsse vom 11.10.1965 und 29.1.1966, das Amt des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Hermeskeil zur Verfügung zu stellen. Diese Forderung enthält einen berechtigten, triftigen Grund, der auch bei der Bildung der Personalunion im § 6 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung als Auflösungsgrund festgehalten wurde.
Ich stelle deshalb unter Würdigung der sachlich begründeten und berechtigten Forderung der Amtsvertretung mein Amt als hauptamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Hermeskeil zum Ende des Jahres 1966 zur Verfügung und bitte die Gemeindevertretung, bis zu diesem Zeitpunkt für die Neubesetzung der Stelle des Bürgermeisters von Hermeskeil Sorge zu tragen.“
Das könne doch nicht sein, lauten die zögernden Stellungnahmen im Gemeinderat und ein Ratsmitglied bemerkt, „zumal zum jetzigen Zeitpunkt wäre ein Wechsel im Amt mit Rücksicht auf die anstehenden großen Probleme in der Gemeinde ein Rückschritt“. Eine neue Aufgabe, die möglichst schnell gelöst werden sollte, kommentiert RuH, doch die Lösung wird noch mehrere Jahre auf sich warten lassen.
Die Vorgeschichte
Bei der Kommunalwahl im Jahr 1960 hat die CDU in Hermeskeil die absolute Mehrheit erreicht. Zu dieser Zeit ist Alois Bier hauptamtlicher Bürgermeister des Amtes und Matthias Schneider ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Hermeskeil. Schneider ist zwar hoch geschätzt und hat sein Amt zur Zufriedenheit aller ausgeübt, aber er ist 70 Jahre alt. Wahrscheinlich will er nicht weiter machen; Informationen hierzu finden sich aber nicht in RuH. Von der CDU und einer Fraktion Welker im Hermeskeiler Gemeinderat wird die Idee verfochten, dass Alois Bier neben seiner Position als Amtsbürgermeister auch den Posten eines hauptamtlichen Ortsbürgermeisters übernehmen soll. Dagegen ist letztlich nur die SPD, die allerdings mit lediglich vier Ratsmitgliedern keine Chance hat, ihre Vorstellungen durchzusetzen.
In der Sitzung der Amtsvertretung am Samstag, den 26. November um 9 Uhr5 wird noch einmal diskutiert, denn schließlich muss man dem Ansinnen der Gemeinde Hermeskeil zustimmen. In RuH Nr. 49/1960 ist zu lesen, dass ein (namentlich nicht genannter) Bürgermeister hellseherische Fähigkeiten hat, indem er bezweifelt, dass „die Personalunion den Amtsbürgermeister derart in Anspruch nehmen wird, dass er für die Gemeinden des Amtsbezirkes kaum noch Zeit haben wird.“ Es nützt nichts: Mit 16:5 Stimmen genehmigt die Amtsvertretung die Personalunion. Am 26. Januar 1961 wählt die Gemeindevertretung den Amtsbürgermeister dann auch mit 12 zu 6 Stimmen zum Bürgermeister der Gemeinde Hermeskeil, vier Wochen später wird er von Landrat Salzmann in sein Amt eingeführt. Die Amtszeit ist auf acht Jahre festgelegt. Außer einer Aufwandsentschädigung für den Bürgermeister von monatlich 80 DM zahlt die Gemeinde 40% der Besoldungs- und Versorgungsbezüge des Amtsbürgermeisters an das Amt.
Wie geht es weiter?
RuH ist zu entnehmen, dass es mit der Niederlegung des Bürgermeisteramts zum Jahresende 1966 wohl nicht geklappt hat, denn in Ausgabe Nr. 15 vom 8. April 1967 liest man in einem Bericht über die Gemeinderatssitzung am 31. März 1967, „dass der Bürgermeister den Gemeinderat nochmals dahingehend informiert hat, dass eine Auflösung der Personalunion zum 1. Juli 1967 angestrebt wird“. Doch auch dieser Termin wird wohl nicht eingehalten. In der Gemeinderatssitzung am 1. Juni 1967 beschließt man: „Die Auflösung soll mit der Einführung des neuen Bürgermeisters, spätestens jedoch am 1. Januar 1968, wirksam werden“.6 Die Amtsvertretung zieht am 14. Juli 1967 nach. Auf die Stellenausschreibung melden sich bis zum 15. September 1967 sage und schreibe 38 Bewerber.
Alles für die Katz‘?
Aus der ganzen Sache wird offenbar nichts. Denn in Mainz gibt es zu dieser Zeit schon konrete Pläne für eine große Verwaltungs- und Gebietsreform und so wird die Bürgermeisterfrage in Hermeskeil auf Eis gelegt. In RuH Nr. 8 vom 21. Februar 1969 ist - nachdem Bürgermeister Bier am 20. Februar nach Ablauf seiner Amtszeit in den Ruhestand gegangen ist - zu lesen: „Seit gestern ist in unserem kleinen Städtchen die Stelle des Bürgermeisters verwaist. Bürgermeister Bier, der die Gemeinde acht Jahre lang in Personalunion lenkte, ist am 20. Februar 1969 Kraft Gesetz aus seinem Amt ausgeschieden. Schon im Vorjahr suchten die Gemeindeväter einen Nachfolger für den Bürgermeister. Wegen der zahlreichen Änderungen, die die Verwaltungsreform mit sich bringt, mußten sie die Suche allerdings einstellen und waren gezwungen, die Bürgermeisterfrage neu zu durchdenken. Bald wird sich der Gemeinderat entscheiden müssen, wer das Ruder des steuerlosen Schiffes in die Hand nehmen soll. Bis zu einem endgültigen Beschluß, den die Ratsversammlung noch zu fassen hat, führt der erste Beigeordnete, Alfons Schmitt, die Geschäfte der Gemeinde.“
Am Ende, nachdem durch die Kommunalreform aus dem Amt die Verbandsgemeinde Hermeskeil mit teils neuem Zuschnitt hervorgegangen ist, wählt man den bisherigen Beigeordneten Alfons Schmitt zum Gemeinde- bzw. später Stadtbürgermeister; Bürgermeister der neuen Verbandsgemeinde wird Oskar Becker. (WIL-)
1 Hermeskeil war damals noch nicht Stadt
2 Das „Amt Hermeskeil“ war der Vorläufer der heutigen Verbandsgemeinde Hermeskeil
3 Vorgänger des Verbandsgemenderats
4 wohl insbesondere durch die Bundeswehr
5 Sie lesen richtig. Heute finden Sitzungen grundsätzlich nur in der Woche und abends statt.
6 RuH Nr. 24/1967 vom 10. Juni 1967