Das Thema „Völkersheide/Viezgarage“ musste zwei Wochen nach der ersten Sitzung erneut im Gemeinderat behandelt werden. Außerdem befasste sich der Rat mit dem Antrag des Darts-Klubs auf Umbaumaßnahmen zur Neugestaltung der Räumlichkeiten im Obergeschoss des Bürgerhauses.
In der Sitzung am 27. Januar dieses Jahres hatte sich der Ortsgemeinderat schon mit dem Problem beim Thema Viezgarage beschäftigt. Eine Vermietung der Räumlichkeiten wird durch die Kreisverwaltung als Gastronomiebetrieb eingestuft. Der ist nur in der Ortsinnenlage und nicht im Außenbereich gestattet. Geheilt werden könnte das, indem der Bereich Völkersheide dem Innenbereich per sogenannter „Klarstellungssatzung“ zugeordnet wird. Daraus ergaben sich aber einige Fragen, die man vor Verabschiedung einer solchen Satzung geklärt haben wollte. Diese sind nun durch die Bauverwaltung beantwortet worden.
Der Bereich „Völkersheide“ wurde bereits bisher bauplanungsrechtlich als Innenbereich nach § 34 BauGB (Baugesetzbuch) eingestuft und beurteilt. Im Zusammenhang mit dem Bauantrag der Viezgarage zur Errichtung einer Produktionshalle hatte die Untere Bauaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung Trier-Saarburg das Vorhaben jedoch bauplanungsrechtlich als Außenbereichsbebauung bewertet (Randlage der Bebauung). In diesem Fall konnte die Baugenehmigung durch den nachträglichen Nachweis der Privilegierung gemäß § 35 BauGB herbeigeführt werden. Im Zuge der geplanten Nutzungsänderung der Viezgarage zur Eventhalle wurde das Vorhaben ebenfalls nach § 35 BauGB beurteilt. Da die Voraussetzungen für eine Genehmigung nicht erfüllt sind, hat die Kreisverwaltung Trier-Saarburg nach Prüfung der Unterlagen vorgeschlagen, eine Klarstellungssatzung aus Sicht der Ortsgemeinde zu erstellen.
Die Klarstellungssatzung dient dazu, den bestehenden Innenbereich gemäß § 34 BauGB (Baugesetzbuch) rechtlich präzise abzugrenzen. Sie wird angewendet, wenn Unklarheiten darüber bestehen, welche Flächen zum Innenbereich gehören und welche nicht. Dabei umfasst sie ausschließlich Flächen, die bereits bebaut sind und im Zusammenhang mit der vorhandenen Bebauung stehen. Es handelt sich um ein rein deklaratorisches Instrument, das den Bebauungsbereich nicht erweitert und keine neuen Bauflächen schafft. Die Satzung dient lediglich der genauen Abgrenzung des Innenbereichs.
Nach Rücksprache mit der Beitragsabteilung der Finanzabteilung in der VG-Verwaltung wurde bestätigt, dass das Gebiet „Völkersheide“ bereits bisher als eigener Abrechnungsbereich veranlagt wurde. Die Klarstellungssatzung hat also keine Auswirkungen auf die zukünftige Veranlagung. Ebenso bleibt der Gebietscharakter als „Gewerbegebiet“ unverändert. Insofern konnte nun die Satzung verabschiedet werden, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind nicht erforderlich.
Antrag Darts-Klub
Der Klub beabsichtigt, sich in der nächsten Saison auf drei Mannschaften zu erweitern. Um das räumlich umsetzen zu können, wurden Umbaumaßnahmen in den im Bürgerhaus genutzten Räumlichkeiten beantragt. Es wäre lediglich notwendig, eine Trockenbauwand zu entfernen und einen Durchbruch von der Küche in den Raum zu schaffen, der dann als Durchreiche dienen soll.
Zur Veranschaulichung wurde eine entsprechende Skizze beigefügt, die die Vorstellungen des Klubs für die Raumgestaltung darstellt. Alle Arbeiten sollen in Eigenleistung erbracht werden. Da zur Umsetzung der geplanten Arbeiten noch baurechtliche Fragen zu klären sind, wurde die Entscheidung darüber vertagt. (BäR)