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Rund um Hermeskeil
Ausgabe 9/2023
2 - Hermeskeiler Stadtnotizen
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Wer hilft mir, wenn…?

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung! - Änderungen seit 01.01.2023 bei Ehegattenvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten

Der AWO Betreuungsverein Trier – Saarburg bietet an zwei aufeinanderfolgenden Donnerstagen Veranstaltungen zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung jeweils um 18.00 Uhr im Café Vivere in der Martinusstr. 48 in Hermeskeil an.

16.03.2023 um 18.00 Uhr: Die Vorsorgevollmacht

Weitverbreiteter Irrtum: Ehepartner oder erwachsene Kinder dürfen keine Entscheidungen treffen!

Viele Menschen sind der Meinung, dass es in jungen Jahren nicht notwendig ist, Vorsorge zu treffen: man fühlt sich gesund und fit, Vorsorge zu treffen ist scheinbar nur etwas für Ältere. Dabei kann es jeden zu jeder Zeit treffen: Ereignisse wie ein Verkehrsunfall mit schweren Gehirnverletzungen, eine ernsthafte Erkrankung, ein Schlaganfall können Ursache dafür sein, dass man seine Entscheidungen nicht mehr selbständig treffen kann. Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass Ehepartner oder erwachsene Kinder dann die Entscheidungen treffen können. Sie sind weder der gesetzliche Vertreter, noch ohne Vorsorgevollmacht bevollmächtigt. Änderungen gibt es im Bereich der Gesundheitssorge!

Warum es dennoch sinnvoll ist, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, erfahren Sie neben wertvollen Tipps zur Ausgestaltung in diesem Vortrag.

23.03.2023 um 18 Uhr: Die Patientenverfügung – Selbstbestimmung bis zuletzt

Die meisten Menschen sterben heute nicht mehr zuhause, sondern in einem Krankenhaus oder in einem Seniorenheim. Weiterhin ermöglicht der wissenschaftliche und technische Fortschritt, dass man heute schwerstkranken Menschen helfen kann, für die es früher keine Rettung gegeben hätte. Während diese Perspektive für viele Menschen Hoffnung und Chancen bietet, haben andere Angst vor einer Leidens- und Sterbensverlängerung durch die moderne Apparatemedizin. Dabei hat jeder Mensch das Recht, für sich zu entscheiden, ob und welche medizinischen Maßnahmen für ihn ergriffen werden sollten.

Ärzte brauchen für jede Behandlung die Zustimmung des Betroffenen. Solange der Mensch noch entscheidungsfähig ist, kann er selbst die Zustimmung erteilten. Problematisch ist aber die Feststellung des Willens eines Menschen, der nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern. In diesem Fall kann eine Patientenverfügung hilfreich sein.