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Rund um Hermeskeil
Ausgabe 9/2023
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Keine Probleme in Beuren

Wiederkehrender Beitrag wird offensichtlich akzeptiert

Bereits am 18.10.2021 hat der Beurener Gemeinderat beschlossen, rückwirkend zum 01.01.2021 für die Gemeinde den wiederkehrenden Beitrag einzuführen. Grund waren damals anstehende Ausbauarbeiten an kommunalen Straßen, die nach diesem System abgerechnet werden sollten. Erste Unstimmigkeiten, wie eine einzige Abrechnungseinheit für Beuren und Prosterath etwa, sind mittlerweile ausgeräumt. Und so mussten sich Ortsbürgermeisterin Petra Adams-Philippi und Verbandsgemeindemitarbeiter Jan Kolling anlässlich einer Einwohnerversammlung zu diesem Thema auch keinen grundsätzlichen Fragen mehr stellen.

Die Auswirkungen der Entscheidung des Gemeinderates aus dem Jahr 2021 werden die Beurener, und nur die Bewohner dieses Ortsteiles, in den nächsten Tagen zu spüren bekommen. Im März nämlich wird die Verbandsgemeinde die ersten Gebührenbescheide nach der neuen Ordnung verschicken. Für Kosten in einer Gesamtsumme von 116.000 Euro werden, nach Abzug des Gemeindeanteils von 40.600 Euro, -,21 Euro je Quadratmeter beitragspflichtiger Grundstücksfläche fällig Für ein Grundstück von 700 Quadratmetern sind das etwa 206 Euro. Fällig werden sie dann drei Monate nach Bekanntgabe, beitragspflichtig ist derjenige, der im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstücks ist.

Jan Kolling erläuterte außer den bereits mehrmals in RuH dargelegten Regelungen des neuen Abrechnungssystems besonders die für Beuren und Prosterath geltenden Besonderheiten. Da wären zum Beispiel die separaten Abrechnungsgebiete Beuren und Prosterath. Anders als ursprünglich vorgesehen müssen sie gesondert abgerechnet werden. Gründe hierfür sind die räumliche Trennung, ca. 900 Meter, Die dazwischen liegenden Außenbereichsflächen und der Umstand, dass die Ortsteile nicht durch eine Gemeindestraße sondern durch eine klassifizierte Straße verbunden sind.

Auswirkungen wird das auf die Höhe der zukünftigen Beiträge haben. In Beuren selbst sind etwa 365.000 Quadratmeter beitragspflichtig. Werden hier Kosten in Höhe von 500.000 Euro umgelegt, kommen auf ein 700 Quadratmeter großes Grundstück rund 870 Euro zu. Im deutlich kleineren Prosterath wären diese Kosten auf lediglich rund 65.500 Quadratmeter zu verteilen, Konsequenz sind Kosten von 4.850 Euro, wieder berechnet für ein 700 Quadratmeter großes Grundstück. Trost für die Prosterather: Ob jemals Kosten für den Ausbau ihrer Straßen in dieser Höhe anfallen und wann das sein wird steht in den Sternen.

Eine weitere Beurener Besonderheit ist die Straße „Am Friedhof“. Der obere Teil wurde 1982/83 im Vorstufenausbau fertiggestellt. 1995 kam eine Straßenbeleuchtung dazu. Damit sind die Anforderungen an eine Erschließungsmaßnahme, Fahrbahnausbau, Entwässerung und Beleuchtung sowie Widmung als Straße erfüllt. Anders sieht es im unteren Teil aus. Der existiert nur als Wirtschaftsweg und muss erst noch mit den entsprechenden beitragsrechtlichen Konsequenzen erschlossen werden.

Das hat zur Folge, dass die Anlieger des oberen Teilstücks zu den jetzt und in Zukunft fälligen wiederkehrenden Beiträgen herangezogen werden. Für die Anlieger des unteren Teilstücks trifft das nicht zu solange ihr Straßenstück noch nicht erschlossen ist. Das soll aber, so Ortsbürgermeisterin Adams-Philippi, in nicht allzu ferner Zukunft passieren. (PaGe)