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Ausgabe 1/2023
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Sensweiler (§ 62 Abs. 6 KWG, § 53 Abs. 2 S. 1 GemO) über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Direktwahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters am 29. Januar 2023
(§ 62 Abs. 6 KWG, § 53 Abs. 2 S. 1 GemO) über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Direktwahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters am 29. Januar 2023
Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Sensweiler hat in seiner Sitzung vom 14.12.2022 festgestellt, dass bis zum Ablauf der Einreichungsfrist
am 12.12.2022, 18:00 Uhr,
kein gültiger Wahlvorschlag eingegangen ist.
Die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters findet daher nicht statt, sondern erfolgt gemäß § 53 Abs. 2 S. 2 GemO in öffentlicher Sitzung durch den Ortsgemeinderat. Diese soll - vorbehaltlich eines Bewerbers / einer Bewerberin - spätestens acht Wochen nach dem Tag der ausgefallenen Wahl stattfinden.
Sensweiler, den 15. Dezember 2022
gez. Brigitte Stenzhorn, Erste Beigeordnete / Wahlleiterin