Bürgergeld ab 01.01.2023 - Geldleistungen I - Lebensunterhalt
Die neuen Regelungen des Bürgergeldes treten in zwei Stufen in Kraft. Zum 01. Januar 2023 erhöhen sich im Wesentlichen die Regelsätze. Je nach Regelbedarfsstufe beträgt die Erhöhung zwischen 35 und 53 €.
Ab Juli 2023 treten weitere Änderungen in Kraft, die vor allem finanzielle Anreize für Beruf und Ausbildung bezwecken sollen. Das Jobcenter Landkreis Birkenfeld wird für die Umsetzung der neuen Regelungen zuständig sein.
Wichtig: Die geänderten Regelsätze werden automatisch ausgezahlt. Es ist weder eine Vorsprache noch ein Anruf beim Jobcenter notwendig. Die bereits für das Jahr 2023 bewilligten Leistungen werden bis zu dem im Bescheid angegebenen Bewilligungsende gezahlt. In den anderen Fällen ist wie gewohnt ein Weiterbewilligungsantrag zu stellen.
Das Jobcenter erreichen Sie Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter den Rufnummern 06781 - 56850 oder 06782 - 99300.
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