Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Wirschweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.10.2022 gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan „Auf Knippchen“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern.
Durch die Änderung sollen die textlichen Festsetzungen über Dachformen (Nr. 1.1) und Dachneigung (Nr. 1.2) der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen (III.) ersatzlos gestrichen werden.
Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, es sich um kein Vorhaben, das der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt, sowie kein FFH- oder Vogelschutzgebiet betroffen ist, kann die Änderung gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren erfolgen.
Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Absatz 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes, bestehend aus Satzungstext und Begründung in der Zeit
vom 16.01.2023 bis einschließlich 17.02.2023 während der Dienstzeiten
| (Montag, Mittwoch, Freitag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Dienstag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und |
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| 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und |
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| 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr) |
bei der Nationalverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Fachbereich 2, Bauliche Infrastruktur, Zimmer 451, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein zu jedermanns Einsicht ausliegt.
Er kann darüber hinaus über die Internetseite der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen (https://www.vg-hr.de/aktuelles/bebauungsplanverfahren) unter der Rubrik Ortsgemeinde Wirschweiler „1. Änderung des Bebauungsplanes Auf Knippchen“ eingesehen werden.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch per Mail an die E-Mailadresse v.schwinn@vg-hr.de vorgebracht oder nach vorheriger Terminabsprache zur Niederschrift erklärt werden.
Die Stellungnahmen werden von der Ortsgemeinde Wirschweiler geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Die Ortsgemeinde Wirschweiler weist darauf hin, dass keine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt wurde, sowie dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Hinweis: Die Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen hat Vorkehrungen getroffen, um die Ausbreitung des Coronaviruses einzudämmen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei einer persönlichen Einsichtnahme ein geeigneter Mund- und Nasenschutz zu tragen ist. Auch gelten die bekannten Regeln wie Abstandswahrung und die Händedesinfektion; entsprechendes Desinfektionsmittel steht im Gebäudeeingangsbereich zur Verfügung.