aufgrund der Beschlüsse über die Entlastungserteilung gemäß § 114 GemO und Hinweis auf die Offenlegung der Jahresabschlüsse und Rechenschaftsberichte 2018 und 2019.
Der Ortsgemeinderat von Oberhosenbach hat am 27.06.2023 die Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse 2018 und 2019 beschlossen und der Ortsbürgermeisterin, den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde gemäß § 114 der Gemeindeordnung für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 Entlastung erteilt.
Die Jahresabschlüsse mit den Rechenschaftsberichten liegen in der Zeit vom 05.01.2024 bis 15.01.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Zimmer 253, zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten öffentlich aus.
55758 Oberhosenbach, den 22.12.2023