Aufgrund des Beschluss der Ortsgemeinde Schmidthachenbach vom 12.12.2023 wird die Erschließungsstraße „Wiesenweg“ gemäß § 36 i.V.m. § 1 und § 3 Satz 1 Nr. 3a des Landesstraßengesetz Rheinlad-Pfalz vom 01.08.1977 in der derzeit gültigen Fassung dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet.
Dies betrifft das Grundstück Flur 10, Flurstück 164/19 (teilweise) und das Grundstück Flur 10, Flurstück 164/20 (teilweise) laut beigefügten Ausschnitt aus der Flurkarte.
Diese Widmungsverfügung gilt einen Tag nach Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Unsere Heimat“ als bekanntgegeben (1 Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz i.V.m. § 41 Abs. 4 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz) und tritt mit ihrer Bekanntgabe in Kraft.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Dieser Widerspruch ist bei der Nationalverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen