Am Dienstag, den 23. Januar 2024, 19.00 Uhr, findet im Bürgerhaus in Sensweiler eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Sensweiler statt. Hierzu sind alle Jagdgenossinnen und Jagdgenossen herzlich eingeladen.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Jagdpachtangelegenheiten – Beratung und Abstimmung über die Verlängerung des bestehenden Jagdpachtvertrages |
| 2. | Verschiedenes / Mitteilungen / Anfragen |
Das Verzeichnis aller im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Sensweiler gelegenen Grundstücke liegt in der Zeit vom 8. Januar 2024 bis einschließlich 21. Januar 2023 zur Einsichtnahme und ggf. Berichtigung aller Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten oder ihrer mit Vollmacht versehenen Beauftragten bei der Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Zimmer 253, öffentlich aus.
Einsprüche gegen die Richtigkeit des Grundflächenverzeichnisses sind nur innerhalb der Auslegungsfrist möglich. Werden innerhalb dieser Frist keine Einsprüche erhoben, so gilt das Verzeichnis mit Ablauf der Frist als festgestellt.
Die Niederschrift über die Versammlung der Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Sensweiler vom 23. Januar 2023 liegt in der Zeit vom 4. März 2024 bis einschließlich 17. März 2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Brühlstr. 16, 55756 Herrstein, Zimmer 253, zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen öffentlich aus.
Sollten Sie Einsicht in die vorgenannten Unterlagen haben wollen, vereinbaren Sie bitte unter der Telefonnummer 06785-79-0 vorab einen genauen Termin.