Festsetzung der Abgabensätze Abwasserbeseitigung für das Jahr 2025 sowie nachrichtlich die Bekanntmachung der Entgelte für die Wasserversorgung der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen
Der Verbandsgemeinderat Herrstein-Rhaunen hat in seiner Sitzung am 17.12.2024 die nachfolgenden Festsetzungen der Abgabensätze für die Abwasserbeseitigung gemäß § 1 Absatz 4 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung (ESA) beschlossen. Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
1. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Laufende Entgelte:
| 1. | Grundgebühr Schmutzwasser | |
| 66,00 EUR je Schmutzwasseranschluss pro Jahr | |
| 2. | Benutzungsgebühr Schmutzwasser | |
| 2,36 EUR je Kubikmeter Schmutzwasser einschl. der Abwasserabgabe | |
| 3. | Wiederkehrende Beiträge | |
| 3.1 | Der wiederkehrende Beitrag für Niederschlagswasser beträgt | |
| 0,35 EUR/qm gewichtete Grundstücksfläche | |
| (= Grundstücksfläche x Abflussbeiwert). | |
| 3.2 | Der wiederkehrende Beitrag für Schmutzwasser beträgt | |
| 0,05 EUR/qm gewichtete Grundstücksfläche | |
| (= Grundstücksfläche + Vollgeschosszuschlag). | |
| 4. | Laufender Kostenanteil der Ortsgemeinden für die Straßenoberflächenentwässerung in eine nicht straßeneigene Kanalisation | |
| Kostenanteilsatz: | 0,49 EUR / qm Straßenfläche |
Einmalige Beiträge:
Festsetzung der einmaligen Beiträge:
Beiträge für Investitionsaufwendungen (Einmalige Beiträge)
Erstmalige Herstellung (mit Förderung):
Schmutzwasser 1,03 EUR je qm gewichtete Grundstücksfläche
Niederschlagswasser 4,25 EUR je qm zulässige Abflussfläche
Erstmalige Herstellung (ohne Förderung):
Schmutzwasser 4,27 EUR je qm gewichtete Grundstücksfläche
Niederschlagswasser 11,32 EUR je qm zulässige Abflussfläche
Festsetzung der Gebühren für das Einsammeln, die Abfuhr und Beseitigung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen und Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben (§ 22 ESA):
| a) | Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen | 28,50 EUR/cbm |
| b) | Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben | 14,00 EUR/cbm |
Gemäß § 18 Abs. 2 ESA wird bei den nicht leitungsgebunden entsorgten Grundstücken eine Grundgebühr für die Vorhaltung der Einrichtung zur Entsorgung des aus geschlossenen Gruben anfallenden Schmutzwassers (gilt entsprechend für Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen) erhoben. Die Grundgebühr beträgt 54,00 EUR je Anschluss/Anlage pro Jahr.
2. Eigenbetrieb Wasserversorgung (nachrichtlich)
Die Entgelte für die Wasserversorgung sind im Preisblatt nach den „Zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung“ der Verbandsgemeinde festgesetzt.
Nachrichtlich sind dies:
Wassergeld:
| Nettopreise | MWST. | Bruttopreise |
| - EUR- | -z.Zt.- | -EUR- |
|
| 7 % | |
| pro cbm Frischwassermenge | 2,78 | 0,19 | 2,97 |
verbrauchsunabhängiger Grundpreis
| monatlich: | 21,00 | 1,47 | 22,47 |
| jährlich: | 252,00 | 17,64 | 269,64 |
Die Jahresgrundpreise für Wasserzähler mit höherer Verbrauchsleistung sind im vorgenannten Preisblatt gesondert festgesetzt.
Der Baukostenzuschuss beträgt pro Quadratmeter Grundstücksfläche 4,30 EUR / netto und pro Quadratmeter Geschossfläche 5,35 EUR / netto.
Erhebung von Vorausleistungen:
Für laufende Entgelte der Abwasserbeseitigung und der Wasserversorgung werden ab Beginn des Erhebungszeitraumes Vorausleistungen in vierteljährlichen Raten erhoben. Die Höhe der Vorausleistungen richtet sich nach der Gebührenschuld des Vorjahres oder nach dem voraussichtlichen Entgelt für das laufende Jahr. Die Vorausleistungen können auf Antrag auch monatlich gezahlt werden.