Titel Logo
Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 1/2025
Öffentliche Bekanntmachungen der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

Neufassung des Preisblattes – Anlage 1

ZVB-Wasser der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen

Der Verbandsgemeinderat Herrstein-Rhaunen hat in seiner Sitzung am 17.12.2024 folgende Neufassung des Preisblattes – Anlage 1 zu den Zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen – beschlossen:

Die Neufassung des Preisblattes tritt am 01.01.2025 in Kraft:

Preisblatt

Anlage 1 zu den Zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung

der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen

§ 1

Jahresgrundpreis (§ 14 ZVBWasser)

(1) Der Jahresgrundpreis beträgt

a)

bei Wasserzählern mit einem Durchfluss von:

 — Netto-Preise - EUR -

Q3=4  —  252,00

Q3=10  —  278,00

Q3=16  —  338,00

b)

bei Großwasserzählern mit einem Durchfluss von:

 — Netto-Preise - EUR –

15 – 60 m³/h  — 396,00

über 60 m³/h  — 444,00

§ 2

Arbeitspreis (§ 15 ZVBWasser)

Die Gebühr für die Entnahme von Wasser beträgt 2,78 EUR pro cbm (Netto-Preis).

§ 3

Baukostenzuschüsse (§ 3 ZVBWasser)

Der Baukostenzuschuss beträgt pro Quadratmeter Grundstücksfläche 4,30 EUR / netto und pro Quadratmeter Geschossfläche 5,35 EUR / netto.

Bei den hier ausgewiesenen Preisen handelt es sich um Nettobeträge. Sie gelten jeweils zuzüglich der gesetzlich festgelegten Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird im Gebührenbescheid bzw. in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

§ 4

Inkrafttreten

Das Preisblatt als Anlage 1 zu den ZVB-Wasser tritt am 01. Januar 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Preisblatt vom 15. Dezember 2023 außer Kraft.

55756 Herrstein, den 18. Dezember 2024
Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung
Herrstein-Rhaunen
gez.  —  (S)
Uwe Weber, Bürgermeister