über die Einberufung einer Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Dickesbach gemäß § 66 Absatz 3 Kommunalwahlordnung (KWO)
Mit seiner Ernennung zum Ortsbürgermeister ist Herr Patrick Gehres gemäß § 5 Absatz 4 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz – KWG) als gewähltes Ratsmitglied aus dem Ortsgemeinderat ausgeschieden.
Gemäß § 45 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz – KWG) ist als Ersatzperson die nächste noch nicht berufene Person mit der höchsten Stimmzahl in den Ortsgemeinderat einzuberufen.
Als nächste noch nicht berufene Person mit der höchsten Stimmzahl wurde
Herr Stefan Huhn
als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Dickesbach einberufen.
Herr Huhn hat das Mandat angenommen.