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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 10/2025
Öffentliche Bekanntmachungen der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen
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Öffentliche Zustellung

gemäß § 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz – LVwZG – i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz – VwZG –

i. V. m. § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen

Hiermit wird öffentlich bekannt gegeben, dass der Abgabenbescheid für folgende Steuerschuldner*in

von den Berechtigten im Dienstgebäude der Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung in Herrstein, Brühlstraße 16, eingesehen werden kann.

2 Wochen nachdem diese Benachrichtigung öffentlich bekannt gemacht wurde, gilt der oben genannte Abgabenbescheid als öffentlich zugestellt und somit können entsprechende Fristen in Gang gesetzt werden.

55756 Herrstein, den 06. März 2025
Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen
- Steueramt -