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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 10/2026
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

Satzung der Ortsgemeinde Rhaunen zur Aufhebung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Ortskern Rhaunen“ incl. des 1. Erweiterungsgebietes

Auf der Grundlage des § 162 Abs. 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB), in der zur Zeit gültigen Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27.10.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 257) i. V. mit § 24 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), in der zur Zeit gültigen Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. 1994, S 153, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.12.2024 (GVBl. S. 473, 475) hat der Ortsgemeinderat Rhaunen in seiner Sitzung am 23.02.2026 folgende Satzung beschlossen.

§ 1

Geltungsbereich des aufzuhebenden Sanierungsgebietes

Die Satzung vom 03.03.2008 der Ortsgemeinde Rhaunen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Rhaunen“, die mit der ortsüblichen Bekanntmachung am 12.03.2008 in Kraft getreten ist,

und

die Satzung vom 06.07.2015 für die 1. Erweiterung des Sanierungsgebietes, die mit der ortsüblichen Bekanntmachung am 15.07.2015 in Kraft getreten ist,

werden aufgehoben.

Im beigefügten Lageplan, der Bestandteil dieser Satzung ist, ist der Geltungsbereich schwarz umrandet.

Die Löschung der Sanierungsvermerke beim Grundbuchamt ist zu veranlassen.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung wird gemäß § 162 Abs. 2 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.

Rhaunen, den 23.02.2026
Yannik Bares (Siegel), Ortsbürgermeister

Lageplan mit Geltungsbereich

Hinweise

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Ortsgemeinde Rhaunen oder der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Ferner wird auf § 24 Abs. 6 GemO (in der geltenden Fassung) hingewiesen:

"Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstr. 16, 55756 Herrstein, oder der Ortsgemeinde Rhaunen, 55624 Rhaunen, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist (Jahresfrist) jedermann diese Verletzung geltend machen."

Rhaunen, den 23.02.2026
Yannick Bares (Siegel), Ortsbürgermeister