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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 11/2023
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 der Ortsgemeinde Gerach

Der Ortsgemeinderat Gerach hat aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung die nachstehende Haushaltssatzung beschlossen, die nach der Genehmigung bzw. Erhebung keiner Rechtsbedenken durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 17.03.2023 bis einschließlich 27.03.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Zimmer 254, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. "Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ver­bandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.“

Gerach, den 06. März 2023
Thomas Juchem, Ortsbürgermeister

Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Gerach für die Jahre 2023 / 2024 vom 06.03.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 13. Februar 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2023

2024

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

346.223,00 Euro

330.302,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

317.843,00 Euro

326.783,00 Euro

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

28.380,00 Euro

3.519,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

331.930,00 Euro

317.343,00 Euro

die ordentlichen Auszahlungen auf

294.642,00 Euro

305.331,00 Euro

Saldo der ordentlichen Ein- / Auszahlungen

37.288,00 Euro

12.012,00 Euro

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0,00 Euro

0,00 Euro

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0,00 Euro

0,00 Euro

Saldo der außerordentlichen Ein- / Auszahlungen

0,00 Euro

0,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

3.138,00 Euro

500,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

5.000,00 Euro

0,00 Euro

Saldo der Ein- / Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-1.862,00 Euro

500,00 Euro

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0,00 Euro

0,00 Euro

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

35.426,00 Euro

12.512,00 Euro

Saldo der Ein- / Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-35.426,00 Euro

-12.512,00 Euro

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

335.068,00 Euro

317.843,00 Euro

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

335.068,00 Euro

317.843,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Die Kredite zur Liquiditätssicherung werden wie bisher im Rahmen der bestehenden Einheits-

kasse von der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen aufgenommen.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

2023

2024

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A

345 %

345 %

- Grundsteuer B

465 %

465 %

b) Gewerbesteuer

380 %

380 %

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

50,00 Euro

50,00 Euro

- für den zweiten Hund

70,00 Euro

70,00 Euro

- für jeden weiteren Hund

100,00 Euro

100,00 Euro

- für jeden gefährlichen Hund

500,00 Euro

500,00 Euro

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 (letzter Jahresabschluss)

1.033.049,99 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021

1.042.635,25 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022

1.036.812,25 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023

1.065.192,25 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024

1.068.711,25 Euro

Gerach, den 06.03.2023
Thomas Juchem, Ortsbürgermeister