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Ausgabe 11/2023
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 der Ortsgemeinde Fischbach

Der Ortsgemeinderat Fischbach hat aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung die nachstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach der Genehmigung bzw. Erhebung keiner Rechtsbedenken durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung liegt gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 17.03.2023 bis einschließlich 27.03.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Zimmer 252, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. "Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.“

Fischbach, den 09.03.2023
Michael Hippeli, Ortsbürgermeister

1. NachtragsHaushaltssatzung der Ortsgemeinde Fischbach für das Haushaltsjahr 2023

vom 08.03.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt geändert:

bisher

neu

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A

440 %

440 %

- Grundsteuer B

440 %

465 %

b) Gewerbesteuer

440 %

440 %

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

75,00 Euro

75,00 Euro

- für den zweiten Hund

90,00 Euro

90,00 Euro

- für jeden weiteren Hund

125,00 Euro

125,00 Euro

- für jeden gefährlichen Hund

500,00 Euro

500,00 Euro

§ 2

Die übrigen Festsetzungen in der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

Fischbach, den 08.03.2023
gez. Michael Hippeli, Ortsbürgermeister