Karfreitag, 29. März 2024
Ostersonntag, 31. März 2024
Pfingstsonntag, 19. Mai 2024
An Karfreitag sind Veranstaltungen und Darbietungen, die nicht dem Charakter des Feiertages entsprechen, unzulässig. Dies gilt sowohl für Tanz- u. Sportveranstaltungen als auch bei Versammlungen und Umzügen, die nicht der Religionsausübung dienen.
An Ostersonntag und Pfingstsonntag sind öffentliche Sportveranstaltungen jeweils bis 13:00 Uhr verboten.
Öffentliche Tanzveranstaltungen sind von Gründonnerstag 4:00 Uhr bis Ostersonntag 16:00 Uhr verboten.
Es wird darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen die Bestimmungen des Landesfeiertagsgesetz Rheinland-Pfalz (LFtG) eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einer Geldbuße geahndet werden können. Weitere Auskünfte erteilt das Ordnungsamt
(Tel. 06785 / 79-3110).