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Ausgabe 11/2024
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

Ortsübliche Bekanntmachung eines Grenztermins in der Ortsgemeinde Mittelreidenbach

In der Gemarkung Mittelreidenbach wird am Donnerstag, den 04.04.2024 um 15:30 Uhr ein Grenztermin durchgeführt, in dem auf Antrag des Landesbetrieb Mobilität Bad Kreuznach Flurstücksgrenzen nach § 17 Abs. 3 Satz 3 des Landesgesetztes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) bestimmt und abgemarkt werden sollen.

Treffpunkt: Anfang Radweg Mittelreidenbach (Trafo)

Folgende Flurstücke sind bei dem Grenztermin betroffen:

Gemarkung Mittelreidenbach: Flur 2, Flurstück 35

Flur 3, Flurstück 44

Den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten wird Gelegenheit gegeben, sich zu den für die Bestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen erheblichen Tatsachen zu äußern (Anhörung).

Das Ergebnis der Grenzbestimmung und der Abmarkung wird bekannt gegeben.

Die Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigte werden gebeten zum Grenztermin Ausweispapiere (z.B. Personalausweis, Reisepass) mitzubringen.

Sie können sich auch durch eine schriftlich bevollmächtigte Person vertreten lassen.

Wir weisen darauf hin, dass die Flurstücksgrenzen auch ohne die Anwesenheit der Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten bestimmt und abgemarkt werden können.

Sollten die Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten am Grenztermin nicht teilnehmen können, wird Ihnen das Ergebnis nachträglich schriftlich oder öffentlich bekannt gegeben.

Die entstehenden Kosten für die Teilnahme an dem Grenztermin können nicht erstattet werden.

Kusel, den 14.03.2024
Vermessungsbüro Strauß & Benzel
B.Sc. Michell Benzel
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Lehnstraße 16, 66869 Kusel
(Öffentliche Vermessungsstelle)