Der Landeswahlleiter hat im Einvernehmen mit dem Statistischen Landesamt die beiden Stimmbezirke Hettenrodt und Kirschweiler für die repräsentative Wahlstatistik bei der Landtagswahl am 22.03.2026 ausgewählt.
Bereits seit 1967 wird bei Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz eine repräsentative Wahlstatistik erhoben. In ausgewählten Stimmbezirken wird dazu das Wahlverhalten der Wählerinnen und Wähler ermittelt. Ziel ist es, für das gesamte Land genaue Daten über die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe verschiedener Bevölkerungs- und Altersgruppen zu ermitteln. Die repräsentative Wahlstatistik dient damit dem Informationsbedarf in der Politik und vielen anderen Bereichen unserer Gesellschaft.
Wie sind die Stimmzettel für die Repräsentative Wahlstatistik gekennzeichnet?
Als Beteiligte/r an der repräsentativen Wahlstatistik (nur Wähler/in in den Stimmbezirken Hettenrodt oder Kirschweiler) erhalten Sie einen amtlichen Stimmzettel mit einem so genannten Unterscheidungsaufdruck nach „Geschlecht und Geburtsjahrgangsgruppe“. Neben Ihrem Stimmbezirk nehmen noch rund 200 weitere der über 5 000 Stimmbezirke des Landes im Rahmen einer Zufallsauswahl an der repräsentativen Wahlstatistik teil.
Das Schaubild zeigt einen Ausschnitt eines Stimmzettels mit dem Unterscheidungsaufdruck „Mann geboren 1966 und früher E“; der Kennbuchstabe „E“ steht dabei für die Altersgruppe der mindestens 60 Jahre alten oder älteren Männer.
Ist das Wahlgeheimnis gesichert?
Die Stimmabgabe ist und bleibt geheim! Verschiedene Vorkehrungen stellen sicher, dass im Rahmen der Auswertung der repräsentativen Wahlstatistik Ihre persönliche Stimmabgabe nicht nachvollzogen werden kann.
So enthält der für diese spezielle Auswertung verwendete Stimmzettel lediglich den Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und fünf Altersgruppen, also keine personenbezogenen Daten wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum.
Außerdem müssen die für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählten Stimmbezirke mindestens 400 Stimmberechtigte aufweisen. Damit wird ebenfalls sichergestellt, dass eine ausreichende Zahl von Stimmabgaben in die Auswertung einbezogen wird. Zu jeder Altersgruppe gehören zahlreiche Frauen und Männer, deshalb können keinerlei Anhaltspunkte über die Stimmabgabe einer Einzelperson gewonnen werden. Für die Feststellung der Wahlbeteiligung werden die männlichen und weiblichen Stimmberechtigten und die Wählerinnen und Wähler in den jeweiligen Stichprobenstimmbezirken nach zehn Geburtsjahresgruppen aus den Wählerverzeichnissen ausgewählt.
Auf welcher Rechtsgrundlage findet die Repräsentative Wahlstatistik statt?
Die Rechtsgrundlage für die „Repräsentativen Wahlstatistiken“ zu den Landtagswahlen beinhaltet § 54a des Landeswahlgesetzes. Der vollständige Text des Landeswahlgesetzes ist unter www.landesrecht.rlp.de abrufbar.
Wo gibt es die Ergebnisse der Repräsentativen Wahlstatistik?
Das Statistische Landesamt veröffentlicht die Ergebnisse der Repräsentativen Wahlstatistik in der Reihe “Statistische Analysen”.
Die Ergebnisse zu den zurückliegenden Wahlen sind unter www.statistik.rlp.de/themen/wahlen/publikationen/analysen abrufbar.